Gebrauch

Aus kulturkritik

Der Gebrauch ist die Beziehung auf die Nützlichkeit von Sachen oder Menschen, die äußere Beziehung auf den Nutzen von Eigenschaften derselben in der Gleichgültigkeit gegen ihr Wesen. In dieser Beziehung besteht ein Verhältnis, welches selbst wesentlich äußerlich ist, entweder wechselseitigen Nutzen hat oder durch die Macht des Nutzers bestimmt ist. Im Warentausch gibt es das erste Verhältnis zwischen den Besitzern von Sachen, auf der Basis der einfachen Wechselseitigkeit, und weitere Verhältnisse, welche auf den spezifischen gesellschaftlichen Gebrauchsweisen von Sachen und Menschen (z.B. als Arbeitskräfte), also aus ihren Gebrauchswerten entstehen. Hierauf beruht der Besitz, das Privateigentum, als Rechtsform des Gebrauchs, einer Form, wodurch die Unterschiedlichen Gebrauchsweisen wiederum auch bestimmt werden, also politische Wirkung als Formbestimmung haben. So werden zum Beispiel die Menschen, die keinen über ihre Existenz hinausgehenden Besitz haben, die also nur ihre Arbeitskraft haben, notwendig den Besitzern von Geld unterworfen, wenn diese sie brauchen können. Die Klassenverhältnisse einer Waren produzierenden Gesellschaft lassen so in der Gebrauchsform des Rechtsverhältnissen einen Klassenunterschied von Menschen entstehen zwischen Besitzern und Besitzlosen, wovon letztre gezwungen sind für erstre zu arbeiten.

Im Gebrauch vollzieht sich Nutzung, welche die Eigenschaften eines Gegenstands vernutzt. Der Leib oder Körper dieses Gegenstands, der auch die Eigenschaft eines Menschen (z.B. als Arbeitskraft) sein kann, zehrt hierbei im Gebrauch dieser Eigenschaften immer auch am ganzen, am ganzen Körper oder Leib. Er zehrt also mehr auf, als er zum Nutzen hat und verbraucht dies zu diesem auch äußerlichen Zwecken (siehe auch Entleibung). Die Wiederherstellung oder Herstellung des Gebrauchten interessiert den Nutzer nicht. Es stellt für ihn keinen Verlust dar, sondern macht lediglich den Wert des Gebrauchten aus, also das, was seine Wiederherstellung überhaupt kostet. Dies erscheint dann als Notwendigkeit des Körpers (z.B. als Hunger), der unter diesem Wert sich reproduzieren muss. Anders ist dies für den, der seine Arbeitskraft für eigene Zwecke nutzt. Er bleibt in sich ganz und arbeitet als ganzer Mensch, der in seiner menschlichen Eigenschaftlichkeit, also vermittelst seiner Eigenschaften auch Eigentum bildet, Reichtum, der in sein Leben auch organisch eingeht und in seiner Wirklichkeit hierdurch bestimmt, als nicht zufällig ist.

Im Unterschied hierzu setzt der Gebrauch eine Beziehung voraus, welche nicht eigenschaftlich ist, sondern sich in einem Besitzverhältnis begründet. Was brauchbar ist, erscheint darin zufällig und nur durch den Nutzer bestimmt. Nutzung unterstellt also Herrschaft über ihren Gegenstand, welche dessen ganzes Sein ausmacht, auch wenn nur seine besonderen nützlichen Eigenschaften gebraucht werden. So macht auch der Gerbauch der Arbeitskraft nicht davor Halt, dass ein Mensch auch noch anderes ist, als nur Arbeitskraft zu sein. Alles von ihm muss dabei Sache und er bei der Sache sein. Seine Aufmerksamkeit für den fremden Zweck enthebt ihn der Aufmerksamkeit für sich, stellt diesen Zweck als Ganzes über ihn. Er kann sich während der Arbeitszeit nicht teilen und geht als ganzer Mensch für eine bestimmte Zeitdauer in das Arbeitsverhältnis und dessen Bedingungen ein, soweit dies den allgemein geregelten Veträglichkeiten entspricht (z.B. Licht, Belüftung usw.). In diesem Verhältnis bestimmt ihn der fremde Zweck zur leibhaftigen Selbstentfremdung.