Rassentheorie
Ursprünglich war Rassismus das Resultat des Sklavenhandels in Großbritanien und den USA, durch den die Menschen, die zur Arbeit verschleppt und gezwungen worden waren, als unzivilisiert und meist auch als Unmenschen bzw. Untermenschen qualifiziert wurden. Hierdurch sollte ihre Ausbeutung als Naturrecht erscheinen und wurde jeder humanitären Beurteilung entzogen, praktisch grenzenlos ermöglicht.
Der Begriff Rasse wurde hierzu bereits im 16. Jahrhundert eingeführt. Erst mit den Sklavenaufständen im 18. Jahrhundert und schließlich ihrer Verbrüderung mit der weißen Arbeiterklasse in England und Frankreich wurde dem Rassismus der kulturelle Boden entzogen und auf seine ökonomischen Grundlagen zurückgeführt. Aber auch heute noch wird immer wieder die Ausgrenzung von unerwünschten Menschen durch Merkmale ihrer Andersartigkeit begründet und entsprechend mythologisiert. Im Nationalsozialismus wurde in diesem Sinne eine Veredelung der eigenen Art zum Übermenschen betrieben, zu einem Menschen dem eine übermenschliche Natur der Alllmacht zugesprochen wurde.
Eine Rassenteorie gründet auf der Behauptung einer wesentlichen Substanz von Phänomenen, die vom Aussehen her (z.B. Hautfarbe, Behaarung, Gesichtsform usw.) auf der Verallgemeinerung einer Erscheinungsform beruhen, die zur Kategorialisierung einer Art hergenommen wird (siehe auch Rasse). Es hat sich wissenschaftlich erwiesen, dass sich auf den Menschen bezogen diese Katgorien nicht als Unterscheidungskriterium halten lassen, weil ihre Variabilität immer geriger ist als die Variabilität zufällig ausgewählter Populationen. Als Konglomerat zufälliger Eigenschaften, werden sie aber von Rassisten zum Zweck der Selbstveredelung oft im Zusammenhang mit sozialen Phänomenen wahrgenommen und auch mit Charaktereigenschaften assoziiert.