Verwaltung

Aus kulturkritik

Die Verwaltung ist die Formalisierung eines inhaltlichen Zwecks, der als eigene Formation institutionell auftritt. Darin waltet eine Ordnung, welche Inhalte formalisiert, um sie in ihrer Funktionalität zu halten und als solche Form zu bewahren. Die Funktionalität der Verwaltung hat nur abstrakt mit den Inhalten zu tun, auf die sie sich bezieht und als deren Funktionär sie wirkt. Von daher kann sie auch Kräfte entfalten, die formbestimmend sind oder werden.

Als politische Form wird die Verwaltung in eine politische Funktion gestellt, welche die inhaltlichen Zwecke selbst politisiert (siehe z.B. Staat). Durch Kulturalisation wird solche Form personifiziert (z.B. zu einem Kulturstaat).