Ausschlusslogik: Unterschied zwischen den Versionen

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Wird jemand oder etwas ausgeschlossen, so doch nur, weil er, sie oder es in einer Beziehung zum Ausschließenden steht, weil es darin also dem Inhalt nach bezogen ist, aber der Form nach nicht mehr sein soll. Es soll abwesend sein, um das Anwesende hierdurch für sich einzunehmen und zu bestimmen (siehe hierzu auch Privat). Die Bildungsgeschichte dieses Verhältnisses wird der Einverleibung ihrer Produkte unterworfen. Dies unterstellt eine Macht, die dem gebildeten Reichtum entspringt und ihn sich zugleich unterwerfen kann, - unterstellt also ein Verhältnis, worin Ohnmacht durch Reichtum erzeugt, bestimmt und genutzt werden kann.
Wird jemand oder etwas ausgeschlossen, so doch nur, weil er, sie oder es in einer [[Beziehung]] zum Ausschließenden steht, weil es darin also dem [[Inhalt]] nach bezogen ist, aber der [[Form]] nach nicht mehr sein soll. Es soll [[abwesend]] sein, um das [[Anwesende]] hierdurch für sich einzunehmen und zu bestimmen (siehe hierzu auch [[Privat]]). Die Bildungsgeschichte dieses Verhältnisses wird der [[Einverleibung]] ihrer Produkte unterworfen. Dies unterstellt eine [[Macht]], die dem gebildeten [[Reichtum]] entspringt und ihn sich zugleich unterwerfen kann, - unterstellt also ein Verhältnis, worin [[Ohnmacht]] durch Reichtum erzeugt, bestimmt und genutzt werden kann.


Ausschlusslogik ist die aus einem Ausschluss in seiner Ausschließlichkeit folgende Logik, die dem Ausschluss ein Wesen vermittelt, das ein in seiner Abgrenzung bestimmtes Dasein als Anwesen totaltisiert, das sich durch das Abwesende begründet und bestärkt und das hierdurch entstandenene Verhältnis seiner Nichtigkeit als Macht gegen seine Ohnmacht bestimmt (siehe hierzu auch Rassismus). Es wird dadurch ein negativer Maßstab erzeugt für das, was Wirkung haben soll, was aber nicht wirklich da ist, was durch das was abwesend ist das Anwesende aus eigenem Recht, durch seine Selbstgerechtgkeit mächtig macht. Durch die Abstraktion seiner Selbstbehauptung überlässt es sich einem höheren Urteil durch ein ausgeschlossenes Drittes, das in seinem Verhältnis als Ganzes zwischen allem steht (siehe Dazwischensein), das sich ausschließlich und ausschließend gegen die Zusammenhänge des Einen zum Anderen bestimmt. Es hebt alle Beziehung durch das willkürliche Beziehen auf das Ohnmächtige auf, durch einen Entschluss der Allmächtigkeit seines Verhaltens über das Zerteilte ("Teile und herrsche"), das es überwunden haben will, indem es alles (siehe Allgemeinheit) auf deren abstrakte Identität in ihrer gemeinen Substanz rückbezieht.
Ausschlusslogik ist die aus einem [[Ausschluss]] in seiner [[Ausschließlichkeit]] folgende [[Logik]], die dem Ausschluss ein Wesen vermittelt, das ein in seiner Abgrenzung bestimmtes Dasein als Anwesen totaltisiert, das sich durch das [[Abwesende]] begründet und bestärkt und das hierdurch entstandenene [[Verhältnis]] seiner Nichtigkeit als Macht gegen seine [[Ohnmacht]]bestimmt (siehe hierzu auch [[Rassismus)]]. Es wird dadurch ein negativer Maßstab erzeugt für das, was Wirkung haben soll, was aber nicht wirklich da ist, was durch das was [[abwesend]] ist das [[Anwesende]] aus eigenem Recht, durch seine [[Selbstgerechtgkeit]] mächtig macht. Durch die [[Abstraktion]] seiner [[Selbstbehauptung]] überlässt es sich einem höheren Urteil durch ein ausgeschlossenes Drittes, das in seinem Verhältnis als [[Ganzes]] zwischen allem steht (siehe [[Dazwischensein]]), das sich ausschließlich und ausschließend gegen die Zusammenhänge des Einen zum Anderen bestimmt. Es hebt alle Beziehung durch das willkürliche Beziehen auf das [[Ohnmächtige]] auf, durch einen [[Entschluss]] der Allmächtigkeit seines [[Verhaltens]] über das Zerteilte (''Teile und herrsche''), das es überwunden haben will, indem es alles (siehe [[Allgemeinheit]]) auf deren [[abstrakte]] [[Identität]] in ihrer gemeinen [[Substanz]] rückbezieht.


Das Ausgeschlossene wirkt in seiner Abwesenheit aber durchaus auch selbst als Bestimmung, wenn auch in der Negation seines Wesens. Was substanziell entzogen ist, was ihm wesentlich ermangelt, wird zu einer Formbestimmung, die gegen ihren Inhalt steht, die es ihm nötig macht, sich beständig zu erneuern, sich substanziell zu reproduzieren, um dieses Verhältnis selbst zu reproduzieren, um den Entzug immer wieder zu ersetzen, um den Ausschluss und die ausschließende Macht zugleich aufrecht zu erhalten. Dies macht den dialektischen Widerspruch aus, der vor allem das Anwesende in der Form abstrahiert, in der es inhaltslos da sein kann. Vergleiche hierzu z.B. den Wert als Formbestimmung aus dem Widerspruch der gesellschaftlichen und der privaten Form der Arbeitsprodukte auf dem Markt, in der sich die Wertform der Waren als das Dasein ihrer rein quantitaven Relationen ergibt, weil dies der Ausdruck des Widerspruchs von gesellschaftlicher Arbeit und deren privater Aneignung ist.
Das Ausgeschlossene wirkt in seiner [[Abwesenheit]] aber durchaus auch selbst als [[Bestimmung]], wenn auch in der [[Negation]] seines [[Wesens]]. Was substanziell entzogen ist, was ihm wesentlich ermangelt, wird zu einer [[Formbestimmung]], die gegen ihren [[Inhalt]] steht, die es ihm nötig macht, sich beständig zu erneuern, sich substanziell zu [[reproduzieren]], um dieses Verhältnis selbst zu reproduzieren, um den Entzug immer wieder zu ersetzen, um den Ausschluss und die ausschließende [[Macht]] zugleich aufrecht zu erhalten. Dies macht den [[dialektischen]] [[Widerspruch]] aus, der vor allem das Anwesende in der [[Form]] [[abstrahiert]], in der es inhaltslos [[da sein]] kann. Vergleiche hierzu z.B. den [[Wert]] als [[Formbestimmung]] aus dem [[Widerspruch]] der gesellschaftlichen und der privaten [[Form]] der Arbeitsprodukte auf dem Markt, in der sich die Wertform der Waren als das Dasein ihrer rein quantitaven Relationen ergibt, weil dies der Ausdruck des Widerspruchs von gesellschaftlicher [[Arbeit]] und deren [[privater]] Aneignung ist.


Es ist ein Widerspruch zwischen Form und Inhalt, der durch den Ausschluss aufgehoben und zugleich fortgetrieben, bestärkt und zugleich fixiert werden soll. Es ist ein Widerspruch in seinem geschichtlichen Fixpunkt, der ebensogut in Entkräftung wie auch in Erneuerung und Fortentwicklung verlaufen kann. Er unterstellt eine Entwicklung, in der eine Unterscheidung des Inhalts wesentlich geworden war, weil dieser sich wesentlich verändert, in der Veränderung aber zugleich verdoppelt und gegeneinander gestellt hat und von daher den Unterschied, also Ausschließlichkeit verlangt, ohne für sich sein zu können.
Es ist ein [[Widerspruch]] zwischen Form und Inhalt, der durch den Ausschluss [[aufgehoben]] und zugleich fortgetrieben, bestärkt und zugleich fixiert werden soll. Es ist ein [[Widerspruch]] in seinem geschichtlichen Fixpunkt, der ebensogut in Entkräftung wie auch in Erneuerung und Fortentwicklung verlaufen kann. Er unterstellt eine Entwicklung, in der eine Unterscheidung des Inhalts wesentlich geworden war, weil dieser sich wesentlich verändert, in der Veränderung aber zugleich verdoppelt und gegeneinander gestellt hat und von daher den Unterschied, also [[Ausschließlichkeit]] verlangt, ohne für sich sein zu können.


Der Ausschluss ist damit eine Trennung, die sich nicht aus einer einfachen Beziehung, also nicht aus einer Geschichte ergibt, sondern aus einem Inhalt, der ihr in ihren wirklichen Verhältnissen entgegensteht, weil in ihr das Gemeine ihres Wesens geteilt, damit ihre Ganzheit zunichte gegangen war. Doch das hiervon Ausgeschlossen hat in seiner bloßen Negation, wenn auch nur ideell, seine Beziehung, seine inhaltliche Verbundenheit bewahrt und in dieser Abstraktion noch Wirkung auf den ausschließlich gewordenen Inhalt. Solange sich keine neue Entwicklung, keine neue Qualität ergibt, wirkt der idealisierte Inhalt in seiner Form als fortbestehender Reflex bestimmend auf die Inhalte, die darin sich bewahren, ohne sich bewahrheiten zu können, weil sie nur mehr ideell bestimmt sind, nur in der Formbestimmung abstrakt fortbestehen und sich darin auch fortbestimmen.
Der Ausschluss ist damit eine [[Trennung]], die sich nicht aus einer einfachen [[Beziehung]], also nicht aus einer [[Geschichte]] ergibt, sondern aus einem Inhalt, der ihr in ihren wirklichen [[Verhältnissen]] entgegensteht, weil in ihr das Gemeine ihres [[Wesens]] geteilt, damit ihre [[Ganzheit]] zunichte gegangen war. Doch das hiervon Ausgeschlossen hat in seiner bloßen [[Negation]], wenn auch nur ideell, seine [[Beziehung]], seine inhaltliche Verbundenheit bewahrt und in dieser [[Abstraktion]] noch [[Wirkung]] auf den ausschließlich gewordenen Inhalt. Solange sich keine neue Entwicklung, keine neue [[Qualität]] ergibt, wirkt der idealisierte Inhalt in seiner [[Form]] als fortbestehender Reflex bestimmend auf die Inhalte, die darin sich bewahren, ohne sich bewahrheiten zu können, weil sie nur mehr ideell bestimmt sind, nur in der [[Formbestimmung]] abstrakt fortbestehen und sich darin auch [[fortbestimmen]].


In einer hieraus fortschreitenden Geschichte besteht der Ausschluss in seinem Medium fort, worin ihre Inhalte nur abstrakt, in der Trennung von ihrem Wesen, also nur durch dessen Form selbst wirken. Inhalte existieren somit in einer bestehenden Form, für die sie selbst widersprüchlich geworden, also durch sie bestimmt, aber zugleich gleichgültig gegen ihre Bestimmtheit sind. Darin wird dem Inhalt qualitativer Zusammenhänge eine Formbestimmung aus ihrer Gleichgültigkeit zugemutet, die eine ausschließliche Kraft, also auch eine Substanz haben muss, die darin abstrakte Wirkung hat. Diese Substanz kann nun nur in ihrer Ausschließlichkeit die Negativität der Form selbst sein, welche sich als Bestimmung gegen den Inhalt setzt, also sich aus seiner Negativität begründet und erhält, ohne in einer wirklichen Beziehung zu sein, sich durch seine Negation formell verselbständigt.
In einer hieraus fortschreitenden Geschichte besteht der Ausschluss in seinem Medium fort, worin ihre Inhalte nur [[abstrakt]], in der [[Trennung]] von ihrem Wesen, also nur durch dessen [[Form]] selbst wirken. Inhalte existieren somit in einer bestehenden [[Form]], für die sie selbst widersprüchlich geworden, also durch sie bestimmt, aber zugleich [[gleichgültig]] gegen ihre [[Bestimmtheit]] sind. Darin wird dem Inhalt qualitativer Zusammenhänge eine [[Formbestimmung]] aus ihrer [[Gleichgültigkeit]] zugemutet, die eine ausschließliche [[Kraft]], also auch eine [[Substanz]] haben muss, die darin abstrakte Wirkung hat. Diese Substanz kann nun nur in ihrer [[Ausschließlichkeit]] die Negativität der [[Form]] selbst sein, welche sich als [[Bestimmung]] gegen den [[Inhalt]] setzt, also sich aus seiner Negativität begründet und erhält, ohne in einer wirklichen [[Beziehung]] zu sein, sich durch seine Negation formell [[verselbständigt]].

Aktuelle Version vom 4. November 2025, 19:46 Uhr

Wird jemand oder etwas ausgeschlossen, so doch nur, weil er, sie oder es in einer Beziehung zum Ausschließenden steht, weil es darin also dem Inhalt nach bezogen ist, aber der Form nach nicht mehr sein soll. Es soll abwesend sein, um das Anwesende hierdurch für sich einzunehmen und zu bestimmen (siehe hierzu auch Privat). Die Bildungsgeschichte dieses Verhältnisses wird der Einverleibung ihrer Produkte unterworfen. Dies unterstellt eine Macht, die dem gebildeten Reichtum entspringt und ihn sich zugleich unterwerfen kann, - unterstellt also ein Verhältnis, worin Ohnmacht durch Reichtum erzeugt, bestimmt und genutzt werden kann.

Ausschlusslogik ist die aus einem Ausschluss in seiner Ausschließlichkeit folgende Logik, die dem Ausschluss ein Wesen vermittelt, das ein in seiner Abgrenzung bestimmtes Dasein als Anwesen totaltisiert, das sich durch das Abwesende begründet und bestärkt und das hierdurch entstandenene Verhältnis seiner Nichtigkeit als Macht gegen seine Ohnmachtbestimmt (siehe hierzu auch Rassismus). Es wird dadurch ein negativer Maßstab erzeugt für das, was Wirkung haben soll, was aber nicht wirklich da ist, was durch das was abwesend ist das Anwesende aus eigenem Recht, durch seine Selbstgerechtgkeit mächtig macht. Durch die Abstraktion seiner Selbstbehauptung überlässt es sich einem höheren Urteil durch ein ausgeschlossenes Drittes, das in seinem Verhältnis als Ganzes zwischen allem steht (siehe Dazwischensein), das sich ausschließlich und ausschließend gegen die Zusammenhänge des Einen zum Anderen bestimmt. Es hebt alle Beziehung durch das willkürliche Beziehen auf das Ohnmächtige auf, durch einen Entschluss der Allmächtigkeit seines Verhaltens über das Zerteilte (Teile und herrsche), das es überwunden haben will, indem es alles (siehe Allgemeinheit) auf deren abstrakte Identität in ihrer gemeinen Substanz rückbezieht.

Das Ausgeschlossene wirkt in seiner Abwesenheit aber durchaus auch selbst als Bestimmung, wenn auch in der Negation seines Wesens. Was substanziell entzogen ist, was ihm wesentlich ermangelt, wird zu einer Formbestimmung, die gegen ihren Inhalt steht, die es ihm nötig macht, sich beständig zu erneuern, sich substanziell zu reproduzieren, um dieses Verhältnis selbst zu reproduzieren, um den Entzug immer wieder zu ersetzen, um den Ausschluss und die ausschließende Macht zugleich aufrecht zu erhalten. Dies macht den dialektischen Widerspruch aus, der vor allem das Anwesende in der Form abstrahiert, in der es inhaltslos da sein kann. Vergleiche hierzu z.B. den Wert als Formbestimmung aus dem Widerspruch der gesellschaftlichen und der privaten Form der Arbeitsprodukte auf dem Markt, in der sich die Wertform der Waren als das Dasein ihrer rein quantitaven Relationen ergibt, weil dies der Ausdruck des Widerspruchs von gesellschaftlicher Arbeit und deren privater Aneignung ist.

Es ist ein Widerspruch zwischen Form und Inhalt, der durch den Ausschluss aufgehoben und zugleich fortgetrieben, bestärkt und zugleich fixiert werden soll. Es ist ein Widerspruch in seinem geschichtlichen Fixpunkt, der ebensogut in Entkräftung wie auch in Erneuerung und Fortentwicklung verlaufen kann. Er unterstellt eine Entwicklung, in der eine Unterscheidung des Inhalts wesentlich geworden war, weil dieser sich wesentlich verändert, in der Veränderung aber zugleich verdoppelt und gegeneinander gestellt hat und von daher den Unterschied, also Ausschließlichkeit verlangt, ohne für sich sein zu können.

Der Ausschluss ist damit eine Trennung, die sich nicht aus einer einfachen Beziehung, also nicht aus einer Geschichte ergibt, sondern aus einem Inhalt, der ihr in ihren wirklichen Verhältnissen entgegensteht, weil in ihr das Gemeine ihres Wesens geteilt, damit ihre Ganzheit zunichte gegangen war. Doch das hiervon Ausgeschlossen hat in seiner bloßen Negation, wenn auch nur ideell, seine Beziehung, seine inhaltliche Verbundenheit bewahrt und in dieser Abstraktion noch Wirkung auf den ausschließlich gewordenen Inhalt. Solange sich keine neue Entwicklung, keine neue Qualität ergibt, wirkt der idealisierte Inhalt in seiner Form als fortbestehender Reflex bestimmend auf die Inhalte, die darin sich bewahren, ohne sich bewahrheiten zu können, weil sie nur mehr ideell bestimmt sind, nur in der Formbestimmung abstrakt fortbestehen und sich darin auch fortbestimmen.

In einer hieraus fortschreitenden Geschichte besteht der Ausschluss in seinem Medium fort, worin ihre Inhalte nur abstrakt, in der Trennung von ihrem Wesen, also nur durch dessen Form selbst wirken. Inhalte existieren somit in einer bestehenden Form, für die sie selbst widersprüchlich geworden, also durch sie bestimmt, aber zugleich gleichgültig gegen ihre Bestimmtheit sind. Darin wird dem Inhalt qualitativer Zusammenhänge eine Formbestimmung aus ihrer Gleichgültigkeit zugemutet, die eine ausschließliche Kraft, also auch eine Substanz haben muss, die darin abstrakte Wirkung hat. Diese Substanz kann nun nur in ihrer Ausschließlichkeit die Negativität der Form selbst sein, welche sich als Bestimmung gegen den Inhalt setzt, also sich aus seiner Negativität begründet und erhält, ohne in einer wirklichen Beziehung zu sein, sich durch seine Negation formell verselbständigt.