Kulturbesitz: Unterschied zwischen den Versionen

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Kultur ist die [[Subjektivitt�t]] einer [[Gesellschaft]]. Kulturbesitz ist die Rechtsform einer [[privatisierten]] Kultur, die politische Aneignungsform von [[Kulturg�tern]]. Sie beruht auf der Verf�gung �ber Kultur, worin die Produkte von Kulturarbeit nicht auf die gesellschaftliche Kultur zur�ckkommen k�nnen, indem sie z.B. durch [[Geld]] angeeignet werden. Was im [[Ware]]nbesitz noch die [[N�tzlichkeit]] der [[Dinge]] war und ihren [[Gebrauchswert]] ausmachte, ist im Kulturbesitz die �berzeitliche [[Gegenst�ndlichkeit]] von [[Kulturarbeit]], wie sie meist auch aus dem gesellschaftlichen Zusammenhang herausgesetzt ist, um zu einer kulturellen [[Lebensbedingung]] isoliert zu werden.
Kultur ist die [[Subjektivittät]] einer [[Gesellschaft]]. Kulturbesitz ist die Rechtsform einer [[privatisierten]] Kultur, die politische Aneignungsform von [[Kulturgütern]]. Sie beruht auf der Verfügung über Kultur, worin die Produkte von Kulturarbeit nicht auf die gesellschaftliche Kultur zurückkommen können, indem sie z.B. durch [[Geld]] angeeignet werden. Was im [[Ware]]nbesitz noch die [[Nützlichkeit]] der [[Dinge]] war und ihren [[Gebrauchswert]] ausmachte, ist im Kulturbesitz die überzeitliche [[Gegenständlichkeit]] von [[Kulturarbeit]], wie sie meist auch aus dem gesellschaftlichen Zusammenhang herausgesetzt ist, um zu einer kulturellen [[Lebensbedingung]] isoliert zu werden.


Es ist dies eine Rechtsform, die letztlich und vollst�ndig erst durch die [[Globalisierung]] des [[Kapitals]] durch die Radikalisierung der Ausnutzung der verbliebenen Lebensressourcen ausentwickelt wurde. Kulturbesitz resultiert nicht aus der [[Arbeitsteilung]] (worauf der Warenbesitz beruht), sondern ist selbst unmittelbar substanzielle Vereinzelung sozialer Lebenszusammenh�nge durch Zerst�rung ihrer fundamentalen Gesellschaftlichkeit und die hieras folgende Notwendigkeit zum Erwerb von sozialen Ressourcen in der Form von [[Kulturg�tern]]. Dies beruht auf der formellen Subsumtion von menschlichen [[Gemeinwesen]] unter das Kapital, wodurch jede Form gesellschaftlicher [[Subjektivit�t]] ausgeschlossen ist und diese als Allgemeingut des gesellschaftlichen Verkehrs erworben werden muss. Dies ist die [[Bedingung]], �berhaupt Kultur besitzen zu m�ssen und zu k�nnen. Wo Menschen ihre Kultur und Kultst�tten noch [[wirklich]] im Bezug auf ihr gesellschaftliches [[Leben]] haben, sehen sie in deren Verkauf keine [[Notwendigkeit]]. Erst durch die Unterwerfung unter die Zw�nge der kapitalistischen [[Krisen]] werden ihre [[Kulturg�ter]] selbst zum Objekt [[gesellschaftlich]] erzwungenen [[Besitzes]]. Das [[Kapital]] verwertet ihren eigenen gesellschaftlichen Zusammenhang, indem es die Menschen an dessen Aufhebungsprozess kettet.
Es ist dies eine Rechtsform, die letztlich und vollständig erst durch die [[Globalisierung]] des [[Kapitals]] durch die Radikalisierung der Ausnutzung der verbliebenen Lebensressourcen ausentwickelt wurde. Kulturbesitz resultiert nicht aus der [[Arbeitsteilung]] (worauf der Warenbesitz beruht), sondern ist selbst unmittelbar substanzielle Vereinzelung sozialer Lebenszusammenhänge durch Zerstörung ihrer fundamentalen Gesellschaftlichkeit und die hieras folgende Notwendigkeit zum Erwerb von sozialen Ressourcen in der Form von [[Kulturgütern]]. Dies beruht auf der formellen Subsumtion von menschlichen [[Gemeinwesen]] unter das Kapital, wodurch jede Form gesellschaftlicher [[Subjektivität]] ausgeschlossen ist und diese als Allgemeingut des gesellschaftlichen Verkehrs erworben werden muss. Dies ist die [[Bedingung]], überhaupt Kultur besitzen zu müssen und zu können. Wo Menschen ihre Kultur und Kultstätten noch [[wirklich]] im Bezug auf ihr gesellschaftliches [[Leben]] haben, sehen sie in deren Verkauf keine [[Notwendigkeit]]. Erst durch die Unterwerfung unter die Zwänge der kapitalistischen [[Krisen]] werden ihre [[Kulturgüter]] selbst zum Objekt [[gesellschaftlich]] erzwungenen [[Besitzes]]. Das [[Kapital]] verwertet ihren eigenen gesellschaftlichen Zusammenhang, indem es die Menschen an dessen Aufhebungsprozess kettet.


Im Kulturbesitz sind Kulturg�ter in einer Form entzogen, worin sie erst wieder durch Geld erworben werden k�nnen. Er ist die zum Verkauf (und Ausverkauf) festgehaltene Kultur, an welcher Menschen ihren Zusammenhang als [[Kult]] und ihre [[Identit�t]] finden m�ssen, um [[privat]] existieren zu k�nnen. Der Verkauf findet �ber Lizenzen oder Eintrittskarten u.dgl. statt (siehe hierzu auch [[Feudalkapitalismus]]).
Im Kulturbesitz sind Kulturgüter in einer Form entzogen, worin sie erst wieder durch Geld erworben werden können. Er ist die zum Verkauf (und Ausverkauf) festgehaltene Kultur, an welcher Menschen ihren Zusammenhang als [[Kult]] und ihre [[Identität]] finden müssen, um [[privat]] existieren zu können. Der Verkauf findet über Lizenzen oder Eintrittskarten u.dgl. statt (siehe hierzu auch [[Feudalkapitalismus]]).

Aktuelle Version vom 2. November 2025, 17:29 Uhr

Kultur ist die Subjektivittät einer Gesellschaft. Kulturbesitz ist die Rechtsform einer privatisierten Kultur, die politische Aneignungsform von Kulturgütern. Sie beruht auf der Verfügung über Kultur, worin die Produkte von Kulturarbeit nicht auf die gesellschaftliche Kultur zurückkommen können, indem sie z.B. durch Geld angeeignet werden. Was im Warenbesitz noch die Nützlichkeit der Dinge war und ihren Gebrauchswert ausmachte, ist im Kulturbesitz die überzeitliche Gegenständlichkeit von Kulturarbeit, wie sie meist auch aus dem gesellschaftlichen Zusammenhang herausgesetzt ist, um zu einer kulturellen Lebensbedingung isoliert zu werden.

Es ist dies eine Rechtsform, die letztlich und vollständig erst durch die Globalisierung des Kapitals durch die Radikalisierung der Ausnutzung der verbliebenen Lebensressourcen ausentwickelt wurde. Kulturbesitz resultiert nicht aus der Arbeitsteilung (worauf der Warenbesitz beruht), sondern ist selbst unmittelbar substanzielle Vereinzelung sozialer Lebenszusammenhänge durch Zerstörung ihrer fundamentalen Gesellschaftlichkeit und die hieras folgende Notwendigkeit zum Erwerb von sozialen Ressourcen in der Form von Kulturgütern. Dies beruht auf der formellen Subsumtion von menschlichen Gemeinwesen unter das Kapital, wodurch jede Form gesellschaftlicher Subjektivität ausgeschlossen ist und diese als Allgemeingut des gesellschaftlichen Verkehrs erworben werden muss. Dies ist die Bedingung, überhaupt Kultur besitzen zu müssen und zu können. Wo Menschen ihre Kultur und Kultstätten noch wirklich im Bezug auf ihr gesellschaftliches Leben haben, sehen sie in deren Verkauf keine Notwendigkeit. Erst durch die Unterwerfung unter die Zwänge der kapitalistischen Krisen werden ihre Kulturgüter selbst zum Objekt gesellschaftlich erzwungenen Besitzes. Das Kapital verwertet ihren eigenen gesellschaftlichen Zusammenhang, indem es die Menschen an dessen Aufhebungsprozess kettet.

Im Kulturbesitz sind Kulturgüter in einer Form entzogen, worin sie erst wieder durch Geld erworben werden können. Er ist die zum Verkauf (und Ausverkauf) festgehaltene Kultur, an welcher Menschen ihren Zusammenhang als Kult und ihre Identität finden müssen, um privat existieren zu können. Der Verkauf findet über Lizenzen oder Eintrittskarten u.dgl. statt (siehe hierzu auch Feudalkapitalismus).