Gegenständlichkeit

Aus kulturkritik

Gegenständlichkeit (siehe auch Objektivität) ist das wirkliche Sein von Gegenständen, ihr Dasein, also auch die Wirkung, welche diese in Raum und Zeit verursachen, das also, was Geschichte in ihrer Gegenwärtigkeit ausmacht. Wirklichkeit ist Gegenständlichkeit, wie sie für sich begriffen ist, also ein Wirkungsverhältnis des Gemachten: Macht der Menschen als Gegenständlichkeit ihrer Naturmacht.

Gegenständlichkeit hat Wirklichkeit aber nur insofern, wie diese auch gegenwärtig ist, sei es als Resultat oder Gegenwart einer Geschichte (z.B. als Produkt der Arbeit oder als Kulturgut oder Kultur) oder unmittelbar als menschliche Äußerung, welche unmittelbar unter Menschen ihre Gegenwart ausmacht, die Anwesenheit von Menschen wirklichwahr macht. Indem sie sich wechselseitig zum Gegenstand ihrer Verhältnisse werden, treten sie in Gesellschaft, was immer deren gegenständliche Form auch sei.

Allerdings verselbständigt sich diese (siehe Formbestimmung), wenn sie sich dabei nicht gegenständlich verhalten, nicht über ihre Sachen und nicht über ihr Menschsein, sondern als Menschen nur versachlicht und nur in der Sache als Mensch fungieren, wenn sie also ihre Sachen erzeugen ohne sich darin als Mensch auch wirklich und wirksam erkennen zu können, weil sie hiervon getrennt sind (siehe auchArbeitsteilung). Dies entfremdet sie selbst zu Objekten ihres Verhältnisses, wie es durch den Warentausch bestimmt ist (siehe Warenfetischismus).