Ausbildung: Unterschied zwischen den Versionen
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Ausbildung kann nur ausbilden, was schon angelegt ist. Sie setzt also schon den Grund der Ausbildung als vollständig vergesellschaftete Sinnbildung entwickelt voraus (siehe Kultur). Nichts ist auszubilden, was darin keinen Grund hat. Bildung als solche gibt es nicht. Ihr ist immer vorausgesetzt, dass sie Sinn hat oder Sinn macht, dass also eine Gesellschaft der Sinnbildung nach ihr verlangt, aber auch, dass er sie nötig hat, um sich jenseits der gewöhnlichen Erfahrung zu entfalten. | Ausbildung kann nur ausbilden, was schon angelegt ist. Sie setzt also schon den [[Grund]] der Ausbildung als vollständig vergesellschaftete [[Sinnbildung]] [[entwickelt]] voraus (siehe [[Kultur]]). Nichts ist auszubilden, was darin keinen [[Grund]] hat. Bildung als solche gibt es nicht. Ihr ist immer vorausgesetzt, dass sie [[Sinn]] hat oder [[Sinn]] macht, dass also eine [[Gesellschaft]] der [[Sinnbildung]] nach ihr verlangt, aber auch, dass er sie nötig hat, um sich jenseits der [[gewöhnlichen]] [[Erfahrung]] zu entfalten. | ||
Ausbildung setzt also voraus, dass sich Fähigkeiten nicht unmittelbar im Tätigsein und Arbeiten bilden können oder dass keine Zeit hierfür besteht. Sie setzt deren Getrenntheit von der Räumlichkeit der Erfahrung (siehe Lebensburg) als gegeben voraus (z.B. weil Kinder in ihrem Elternhaus nicht alles erfahren, was gesellschaftliche Gewohnheit ist, dass die Momente der Arbeit in ihrem Prozess nicht erkennbar sind usw.). | Ausbildung setzt also voraus, dass sich [[Fähigkeiten]] nicht unmittelbar im [[Tätigsein]] und [[Arbeiten]] bilden können oder dass keine Zeit hierfür besteht. Sie setzt deren [[Getrenntheit]] von der [[Räumlichkeit]] der [[Erfahrung]] (siehe [[Lebensburg]]) als gegeben voraus (z.B. weil Kinder in ihrem Elternhaus nicht alles erfahren, was [[gesellschaftliche]] [[Gewohnheit]] ist, dass die Momente der [[Arbeit]] in ihrem Prozess nicht [[erkennbar]] sind usw.). | ||
Diese Bestimmungen der Ausbildung enthalten daher die komplexe Widersprüchlichkeiten zwischen den Lebensräumen der Arbeit und der Kultur und müssen meist an einem einzigen Ort bewältigt werden: Der Schule und der Lehre. | Diese [[Bestimmungen]] der Ausbildung enthalten daher die komplexe [[Widersprüchlichkeiten]] zwischen den [[Lebensräumen]] der [[Arbeit]] und der [[Kultur]] und müssen meist an einem einzigen Ort bewältigt werden: Der [[Schule]] und der Lehre. | ||
Aktuelle Version vom 2. November 2025, 17:26 Uhr
Ausbildung kann nur ausbilden, was schon angelegt ist. Sie setzt also schon den Grund der Ausbildung als vollständig vergesellschaftete Sinnbildung entwickelt voraus (siehe Kultur). Nichts ist auszubilden, was darin keinen Grund hat. Bildung als solche gibt es nicht. Ihr ist immer vorausgesetzt, dass sie Sinn hat oder Sinn macht, dass also eine Gesellschaft der Sinnbildung nach ihr verlangt, aber auch, dass er sie nötig hat, um sich jenseits der gewöhnlichen Erfahrung zu entfalten.
Ausbildung setzt also voraus, dass sich Fähigkeiten nicht unmittelbar im Tätigsein und Arbeiten bilden können oder dass keine Zeit hierfür besteht. Sie setzt deren Getrenntheit von der Räumlichkeit der Erfahrung (siehe Lebensburg) als gegeben voraus (z.B. weil Kinder in ihrem Elternhaus nicht alles erfahren, was gesellschaftliche Gewohnheit ist, dass die Momente der Arbeit in ihrem Prozess nicht erkennbar sind usw.).
Diese Bestimmungen der Ausbildung enthalten daher die komplexe Widersprüchlichkeiten zwischen den Lebensräumen der Arbeit und der Kultur und müssen meist an einem einzigen Ort bewältigt werden: Der Schule und der Lehre.