Grundsicherung

Aus kulturkritik
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Grundsicherung ist zunächst ein Grundeinkommen, das die Sicherstellung des Selbsterhalts (Subsistenz) der Menschen (siehe Reproduktion) gewährleistet. Elementar ist dies für die Abgrenzung zur Produktion eines Mehrprodukts. Im Kapitalismus wird Mehrarbeit dadurch erpresst, dass Menschen nur über Arbeitsleistungen für das Wertwachstum des Kapitals ihren Lebenserhalt sicherstellen können.

Die Diskussion um die Grundsicherung hat daher eine besondere Brisanz bezüglich der Fähigkeit des Kapitalismus, selbst Grundsicherung zu gewähren (siehe das bedingungslose Grundeinkommen (BGE). Per Sozialgesetze gibt er sich ja auch als Garant eines grundgesicherten Lebenserhalts. Doch dieser richtet sich nicht nach dem wirklichen Reproduktionsaufwand der Menschen und der damit bewerteten Arbeit, also danach, wie sich die reproduktive Arbeit als Wertbetrag an alle Menschen vermitteln lässt (siehe Reproduktionswirtschaft), sondern danach, was als Untergrenze des physiologischen Erhalts von Menschen hinreichen soll. Da dieses Maß sich am Geldvermögen des Staates, also an seinen Einnahmen aus Sozialkasse und Steuer, orientiert und als Grund-Regelsatz von Staatsbürokraten in Geldwert ermittelt wird, geht es je nach Konjunktur und Geldwert auch meist unter diese Grenze.

Die Grundsicherung ist nach derzeitiger Rechtslage eine bestehende Versorgungseinrichtung für mittellose Menschen, welche arbeitslos gemacht wurden oder durch Gebrechen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen (z.B. Alte und Behinderte) und wird ähnlich gehandhabt wie das Arbeitslosengeld II, allerdings ohne Ausgleichsverpflichtung für Angehörige.

Allgemein gilt Grundsicherung als Überbegriff für alle Arten der sozialen Absicherung, die auch die Varianten der neueren politischen Vorstellungen zur Handhabung der Sozialfinanzen - besonders also Grundeinkommen und Existenzgeld und das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) - umfasst (siehe hierzu auchkommunales Grundeinkommen).