Grundsicherung
Grundsicherung ist zun�chst ein Grundeinkommen, das die Sicherstellung des Selbsterhalts (Subsistenz) der Menschen (siehe Reproduktion) gew�hrleistet. Elementar ist dies f�r die Abgrenzung zur Produktion eines Mehrprodukts. Im Kapitalismus wird Mehrarbeit dadurch erpresst, dass Menschen nur �ber Arbeitsleistungen f�r das Wertwachstum des Kapitals ihren Lebenserhalt sicherstellen k�nnen.
Die Diskussion um die Grundsicherung hat daher eine besondere Brisanz bez�glich der F�higkeit des Kapitalismus, selbst Grundsicherung zu gew�hren (siehe das bedingungslose Grundeinkommen (BGE). Per Sozialgesetze gibt er sich ja auch als Garant eines grundgesicherten Lebenserhalts. Doch dieser richtet sich nicht nach dem wirklichen Reproduktionsaufwand der Menschen und der damit bewerteten Arbeit, also danach, wie sich die reproduktive Arbeit als Wertbetrag an alle Menschen vermitteln l�sst (siehe Reproduktionswirtschaft), sondern danach, was als Untergrenze des physiologischen Erhalts von Menschen hinreichen soll. Da dieses Ma� sich am Geldverm�gen des Staates, also an seinen Einnahmen aus Sozialkasse und Steuer, orientiert und als Grund-Regelsatz von Staatsb�rokraten in Geldwert ermittelt wird, geht es je nach Konjunktur und Geldwert auch meist unter diese Grenze.
Die Grundsicherung ist nach derzeitiger Rechtslage eine bestehende Versorgungseinrichtung f�r mittellose Menschen, welche arbeitslos gemacht wurden oder durch Gebrechen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verf�gung stehen (z.B. Alte und Behinderte) und wird �hnlich gehandhabt wie das Arbeitslosengeld II, allerdings ohne Ausgleichsverpflichtung f�r Angeh�rige.
Allgemein gilt Grundsicherung als �berbegriff f�r alle Arten der sozialen Absicherung, die auch die Varianten der neueren politischen Vorstellungen zur Handhabung der Sozialfinanzen - besonders also Grundeinkommen und Existenzgeld und das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) - umfasst (siehe hierzu auchkommunales Grundeinkommen).