Armutsverwaltung
Armutsverwaltung bezieht sich auf die Tatsache einer allgemeinen Armut, die sich als eine gesellschaftliche Bedrohung herausgestell hat und die deshalb durch bürokratische Mittel begrenzt werden soll. Hierfür sind die Gründe der Armut gleichgültig, ganz gleich, wie sie entstanden ist und entsteht. Sie ist damit als existenzieller Zustand einer Gesellschaft anerkannt und zu einem notwendigen Teil ihrer Reproduktion geworden, weil deren Produktion Armut als inhärentes Produkt ihres Wirtschaftswachstums, ihrer Produktivität "mitlaufen" lassen muss, um deren Wertwachstum abzusichern.
Besonders notwendig ist sie daher in Nationen, die von Austeritätspolitik beherrscht werden. Sie bemüht sich, Armut in ihrer Existenz zu erhalten, um die Bedrohung, die sie für das Ganze darstellt, abzuwenden. Damit wird eine Selbstverständlichkeit, dass Existenz erhalten werden muss, zu einer hoheitlichen Fürsorge, die im Ganzen zusammenhält, was seinen Zusammenhang verloren hat. Dies entspricht z.B. dem Interesse des Sozialstaats, ist oft aber auch das reduzierte Ziel von Selbstorganisationen, die sich lediglich im Interesse des Überlebens gründen. So notwendig dieses Interesse ist, so handelt es doch zugleich seiner Not zuwider, wenn es die Not in ihrer schlechten Unendlichkeit nur bedient.
Armut ist Abtrennung, Reduktion und Zerteilung, die Isolation von herrschendem Reichtum, worin seine Notwendigkeiten im bloßen Ausschluss aufgehoben sind. In der Ausschließlichkeit dessen, was nötig ist, verkehrt sich die Not in einen Selbstverlust, dessen zwingende Negation unendlich, zu einer schlechten Negation wird. Als ein zwingender Mangel am allgemein Nötigen, also an dem, was nötig ist, um den Zusammenhang des Ganzen zu gewährleisten, wird kehrt sich dieser in einen Zwang, weil darin das Ganze gebrochen ist (siehe Schmerz).