Willkür: Unterschied zwischen den Versionen

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Wer seinen [[Willen]] k�rt, der gibt ihm den Charakter einer [[Veranstaltung]], der Darstellung seiner Gestaltungsmacht, der Befriedigung seiner [[Egozentrik]]. Das setzt voraus, dass ihm hierbei zugesprochen und [[Recht]] gegeben wird und sich sein [[Geltungsbed�rfnis]] als willk�rliches [[Verhalten]], als [[Verh�ltnis]] gegen die ihm an und f�r sich [[gleichg�ltigen]][[Beziehungen]] durchsetzt, dass also der auf diese Weise veranstaltete [[Wille]] �ber die [[Mittel]] verf�gt, die es ihm erm�glichen, dass andere seinem Willen folgen, lauschen, zusehen, applaudieren usw.. Willk�rlich ist eine gegen jede [[Bestimmheit]] [[gleichg�ltige]] [[Beziehung]], mithin die [[Beliebigkeit]] einer [[Macht]], welche allgemeine [[Ohnmacht]] zur [[Bedingung]] hat. Das allgemeine Mittel einer solchen ist vor allem der [[Geldbesitz]]. Von daher k�mmert sich der [[Liberalismus]] auch mit Vorliebe um diesen.
Wer seinen [[Willen]] kürt, der gibt ihm den Charakter einer [[Veranstaltung]], der Darstellung seiner Gestaltungsmacht, der Befriedigung seiner [[Egozentrik]]. Das setzt voraus, dass ihm hierbei zugesprochen und [[Recht]] gegeben wird und sich sein [[Geltungsbedürfnis]] als willkürliches [[Verhalten]], als [[Verhältnis]] gegen die ihm an und für sich [[gleichgültigen]][[Beziehungen]] durchsetzt, dass also der auf diese Weise veranstaltete [[Wille]] über die [[Mittel]] verfügt, die es ihm ermöglichen, dass andere seinem Willen folgen, lauschen, zusehen, applaudieren usw.. Willkürlich ist eine gegen jede [[Bestimmheit]] [[gleichgültige]] [[Beziehung]], mithin die [[Beliebigkeit]] einer [[Macht]], welche allgemeine [[Ohnmacht]] zur [[Bedingung]] hat. Das allgemeine Mittel einer solchen ist vor allem der [[Geldbesitz]]. Von daher kümmert sich der [[Liberalismus]] auch mit Vorliebe um diesen.


Nach dem b�rgerlichen Recht wird Willk�r n�mlich begriffen als beliebige Entscheidungsfreiheit, als "Freiheit zur Entfaltung der Pers�nlichkeit". Was da gerne als [[Freiheit]] zur Entfaltung eigener Menschlichkeit formuliert und [[ideologisch]] transportiert wird, ist in [[Wahrheit]] die Bef�rderung der [[Privatpers�nlichkeit]] �ber die [[Notwendigkeiten]] ihrer [[Selbsterhaltung]] hinaus, Bef�rderung also der Besitzanteile am gesellschaftlichen [[Mehrwert]], die im Gro�en und Ganzen den Menschen zugute kommen, die von [[unbezahlter Arbeit]] anderer Menschen leben k�nnen. Von daher ist der [[Liberalismus]] das Gegenteil von einer Freiheitsbewegung. Denn unbegrenzte [[Freiheit]], also die Freiheit jenseits von dem Streben zur [[Aufhebung]] von [[Notwendigkeiten]], ist Willk�r. Willk�rlich ist demnach die Aus�bung einer Macht, die sich gegen die in [[Vertrag]]sverh�ltnisse der gesellschaftlich vermittelten [[Notwendigkeiten]] (z.B. Generationenvertrag, Arbeitsvertrag, Handelsvertrag) verhalten kann.
Nach dem bürgerlichen Recht wird Willkür nämlich begriffen als beliebige Entscheidungsfreiheit, als ''Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit''. Was da gerne als [[Freiheit]] zur Entfaltung eigener Menschlichkeit formuliert und [[ideologisch]] transportiert wird, ist in [[Wahrheit]] die Beförderung der [[Privatpersönlichkeit]] über die [[Notwendigkeiten]] ihrer [[Selbsterhaltung]] hinaus, Beförderung also der Besitzanteile am gesellschaftlichen [[Mehrwert]], die im Großen und Ganzen den Menschen zugute kommen, die von [[unbezahlter Arbeit]] anderer Menschen leben können. Von daher ist der [[Liberalismus]] das Gegenteil von einer Freiheitsbewegung. Denn unbegrenzte [[Freiheit]], also die Freiheit jenseits von dem Streben zur [[Aufhebung]] von [[Notwendigkeiten]], ist Willkür. Willkürlich ist demnach die Ausübung einer Macht, die sich gegen die in [[Vertrag]]sverhältnisse der gesellschaftlich vermittelten [[Notwendigkeiten]] (z.B. Generationenvertrag, Arbeitsvertrag, Handelsvertrag) verhalten kann.

Aktuelle Version vom 4. November 2025, 19:55 Uhr

Wer seinen Willen kürt, der gibt ihm den Charakter einer Veranstaltung, der Darstellung seiner Gestaltungsmacht, der Befriedigung seiner Egozentrik. Das setzt voraus, dass ihm hierbei zugesprochen und Recht gegeben wird und sich sein Geltungsbedürfnis als willkürliches Verhalten, als Verhältnis gegen die ihm an und für sich gleichgültigenBeziehungen durchsetzt, dass also der auf diese Weise veranstaltete Wille über die Mittel verfügt, die es ihm ermöglichen, dass andere seinem Willen folgen, lauschen, zusehen, applaudieren usw.. Willkürlich ist eine gegen jede Bestimmheit gleichgültige Beziehung, mithin die Beliebigkeit einer Macht, welche allgemeine Ohnmacht zur Bedingung hat. Das allgemeine Mittel einer solchen ist vor allem der Geldbesitz. Von daher kümmert sich der Liberalismus auch mit Vorliebe um diesen.

Nach dem bürgerlichen Recht wird Willkür nämlich begriffen als beliebige Entscheidungsfreiheit, als Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit. Was da gerne als Freiheit zur Entfaltung eigener Menschlichkeit formuliert und ideologisch transportiert wird, ist in Wahrheit die Beförderung der Privatpersönlichkeit über die Notwendigkeiten ihrer Selbsterhaltung hinaus, Beförderung also der Besitzanteile am gesellschaftlichen Mehrwert, die im Großen und Ganzen den Menschen zugute kommen, die von unbezahlter Arbeit anderer Menschen leben können. Von daher ist der Liberalismus das Gegenteil von einer Freiheitsbewegung. Denn unbegrenzte Freiheit, also die Freiheit jenseits von dem Streben zur Aufhebung von Notwendigkeiten, ist Willkür. Willkürlich ist demnach die Ausübung einer Macht, die sich gegen die in Vertragsverhältnisse der gesellschaftlich vermittelten Notwendigkeiten (z.B. Generationenvertrag, Arbeitsvertrag, Handelsvertrag) verhalten kann.