Selbstbestimmung: Unterschied zwischen den Versionen
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Selbstbestimmung wird gerne als ein [[Begriff]] anstelle von [[Emanzipation]] hergenommen und allgemein als Entgegensetzung zu [[Fremdbestimmung]] verstanden, als deren [[Aufhebung]] in einem eigenen Lebensverhältnis, in einem sich selbst [[bestimmen]] jenseits von allem, was dem äußerlich hinzukommt oder angetragen wird. Aber für sich genommen ist der Begriff widersinnig: Wie soll das gehen, dass ich mich selbst bestimmen können soll? Woher und warum soll ich über mich selbst bestimmend verfügen wollen, mich selbst zu einem [[Gegenstand]] von [[eigener]] [[Bestimmtheit]] machen? Werde ich mir damit nicht zwangsläufig selbst [[fremd]]? Ein solcher [[Begriff]] ist nicht wirklich auflösbar und kann [[Emanzipation]] nicht ersetzen. | Selbstbestimmung wird gerne als ein [[Begriff]] anstelle von [[Emanzipation]] hergenommen und allgemein als Entgegensetzung zu [[Fremdbestimmung]] verstanden, als deren [[Aufhebung]] in einem eigenen Lebensverhältnis, in einem sich selbst [[bestimmen]] jenseits von allem, was dem äußerlich hinzukommt oder angetragen wird. Aber für sich genommen ist der Begriff widersinnig: Wie soll das gehen, dass ich mich selbst bestimmen können soll? Woher und warum soll ich über mich selbst bestimmend verfügen wollen, mich selbst zu einem [[Gegenstand]] von [[eigener]] [[Bestimmtheit]] machen? Werde ich mir damit nicht zwangsläufig selbst [[fremd]]? Ein solcher [[Begriff]] ist nicht wirklich auflösbar und kann [[Emanzipation]] nicht ersetzen. | ||
Anders ist das auf einer politischen Ebene. Das Selbstbestimmungsrecht ist als Rechtsform nötig gegen die [[Entfremdung]] der eigenen [[Bestimmtheit]], ist politische [[Stimme]] für ein [[Recht]] auf sich selbst, auf eigene [[Bestimmungen]] in eigenem [[Recht]] in eigener [[Form]]. Als dieses [[Recht]] ist Selbstbestimmung allerdings nur auf Verhältnisse des [[Willens]] bezogen: verbleibt also als eine [[Bestimmung]] gegen die Verwirklichung eines fremden Willens gegen mich, als abstrakte [[politische]] [[Form]]. Aber auch als eine solche rein politische Selbstbestimmung erfordert das ein höheres Recht als ich es für mich aufrichten könnte. | Anders ist das auf einer politischen Ebene. Das Selbstbestimmungsrecht ist als Rechtsform nötig gegen die [[Entfremdung]] der eigenen [[Bestimmtheit]], ist politische [[Stimme]] für ein [[Recht]] auf sich selbst, auf eigene [[Bestimmungen]] in eigenem [[Recht]] in eigener [[Form]]. Als dieses [[Recht]] ist Selbstbestimmung allerdings nur auf Verhältnisse des [[Willens]] bezogen: verbleibt also als eine [[Bestimmung]] gegen die Verwirklichung eines fremden Willens gegen mich, als abstrakte [[politische]] [[Form]]. Aber auch als eine solche rein politische Selbstbestimmung erfordert das ein höheres Recht als ich es für mich aufrichten könnte. | ||
Als Recht für mich und durch mich wäre das - für sich genommen - eine Bestimmung des Menschseins zu einem [[Übemenschen]] durch mich, zu einem Verdikt der [[Selbstgerechtigkeit]] mit eigener [[Esoterik]] jenseits einer [[Sache]]. Nicht als Mensch unter Menschen, sondern als Individualsubjekt bliebe ein derart selbst bestimmter Mensch lediglich ein totales Privatsubjekt. Als Begriff einer solchen [[Selbstbezogenheit]] wäre Selbstbestimmung nichts anderes als die Formulierung einer totalitären [[Egozentrik]]. | |||
In ihrer [[theoretischen]] Begründung soll Selbstbestimmung schon in der [[Natur]] des [[Lebens]] ihre natürliche [[Bedingung]], in dessen [[Notwendigkeiten]] die Grenzen seiner [[Freiheit]] finden, ihre Grundlagen in der [[Autopoiesis]] des Individualwesens, in einer natürlichen [[Evolution]], einer individuellen und zugleich allgemeinen [[Geschichte]] des Menschen. Aber weil diese nicht außernatürlich sein kann (siehe [[historischer Materialismus]]) ist eine solche [[Entwicklung]] ein fortwährender [[Emanzipation]]sprozess aus dem [[Notwendigen]] in das [[Eigene]], die Fortbildung der [[Natur]] als Geschichte der menschlichen Natur, [[Sinnbildung]]sprozess des Menschen. | In ihrer [[theoretischen]] Begründung soll Selbstbestimmung schon in der [[Natur]] des [[Lebens]] ihre natürliche [[Bedingung]], in dessen [[Notwendigkeiten]] die Grenzen seiner [[Freiheit]] finden, ihre Grundlagen in der [[Autopoiesis]] des Individualwesens, in einer natürlichen [[Evolution]], einer individuellen und zugleich allgemeinen [[Geschichte]] des Menschen. Aber weil diese nicht außernatürlich sein kann (siehe [[historischer Materialismus]]) ist eine solche [[Entwicklung]] ein fortwährender [[Emanzipation]]sprozess aus dem [[Notwendigen]] in das [[Eigene]], die Fortbildung der [[Natur]] als Geschichte der menschlichen Natur, [[Sinnbildung]]sprozess des Menschen. | ||
Selbstbestimmung kann hiergegen sich nur im [[ | Selbstbestimmung kann hiergegen sich nur im [[Bedürfnis]] nach Befreiung aus Herrschafts- und [[Macht]]verhältnissen äußern, kann nur als wirkliche [[Emanzipation]] aus der Fremdbestimmung in den Verhältnissen der Menschen menschlich sein. | ||
Aktuelle Version vom 2. November 2025, 17:32 Uhr
Selbstbestimmung wird gerne als ein Begriff anstelle von Emanzipation hergenommen und allgemein als Entgegensetzung zu Fremdbestimmung verstanden, als deren Aufhebung in einem eigenen Lebensverhältnis, in einem sich selbst bestimmen jenseits von allem, was dem äußerlich hinzukommt oder angetragen wird. Aber für sich genommen ist der Begriff widersinnig: Wie soll das gehen, dass ich mich selbst bestimmen können soll? Woher und warum soll ich über mich selbst bestimmend verfügen wollen, mich selbst zu einem Gegenstand von eigener Bestimmtheit machen? Werde ich mir damit nicht zwangsläufig selbst fremd? Ein solcher Begriff ist nicht wirklich auflösbar und kann Emanzipation nicht ersetzen.
Anders ist das auf einer politischen Ebene. Das Selbstbestimmungsrecht ist als Rechtsform nötig gegen die Entfremdung der eigenen Bestimmtheit, ist politische Stimme für ein Recht auf sich selbst, auf eigene Bestimmungen in eigenem Recht in eigener Form. Als dieses Recht ist Selbstbestimmung allerdings nur auf Verhältnisse des Willens bezogen: verbleibt also als eine Bestimmung gegen die Verwirklichung eines fremden Willens gegen mich, als abstrakte politische Form. Aber auch als eine solche rein politische Selbstbestimmung erfordert das ein höheres Recht als ich es für mich aufrichten könnte.
Als Recht für mich und durch mich wäre das - für sich genommen - eine Bestimmung des Menschseins zu einem Übemenschen durch mich, zu einem Verdikt der Selbstgerechtigkeit mit eigener Esoterik jenseits einer Sache. Nicht als Mensch unter Menschen, sondern als Individualsubjekt bliebe ein derart selbst bestimmter Mensch lediglich ein totales Privatsubjekt. Als Begriff einer solchen Selbstbezogenheit wäre Selbstbestimmung nichts anderes als die Formulierung einer totalitären Egozentrik.
In ihrer theoretischen Begründung soll Selbstbestimmung schon in der Natur des Lebens ihre natürliche Bedingung, in dessen Notwendigkeiten die Grenzen seiner Freiheit finden, ihre Grundlagen in der Autopoiesis des Individualwesens, in einer natürlichen Evolution, einer individuellen und zugleich allgemeinen Geschichte des Menschen. Aber weil diese nicht außernatürlich sein kann (siehe historischer Materialismus) ist eine solche Entwicklung ein fortwährender Emanzipationsprozess aus dem Notwendigen in das Eigene, die Fortbildung der Natur als Geschichte der menschlichen Natur, Sinnbildungsprozess des Menschen.
Selbstbestimmung kann hiergegen sich nur im Bedürfnis nach Befreiung aus Herrschafts- und Machtverhältnissen äußern, kann nur als wirkliche Emanzipation aus der Fremdbestimmung in den Verhältnissen der Menschen menschlich sein.