Fremdbestimmung

Aus kulturkritik

Fremdbestimmung ist die Bestimmung durch Fremdes, die Bestimmung durch eine fremde Kraft, die den eigenen Fähigkeiten und Eigenschaften nicht entspricht (siehe Abstraktionskraft), die sie aber durch ihr Verhalten in ihren Verhältnissen in eine Bestimmung durch Fremdes versetzt und hierdurch ihre Entäußerung erzwingt (siehe hierzu auch Wert). Sie zielt auf die Aneignung fremder Eigenschaften um sie für sich zu nutzen (siehe hierzu auch Warentausch). Dadurch werden diese substanziell auf ihre Elementarform reduziert, sodass sie nur abstrakt wirksam sein können. Im Wesentlichen ist Fremdbestimmung also nichts anderes als eine gesellschaftliche Formbestimmung, durch die alle Inhalte in ihren wirklichen Beziehungen gegeneinander gleichgültig bestimmt werden (vergleiche z.B. abstrakt menschliche Arbeit oder abstrakt menschlicher Sinn oder abstrakt menschliche Gesellschaft).

Femdbestimmung mag inhaltlich durchaus vertraut auftreten, hat aber die Wirkung einer Entfremdung von dem, was dem Eigenen zuträglich wäre. Sie verwirklicht sich nicht durch ihre Eigenschaften, sondern durch deren Funktion für eine Formbestimmung, die der Aneignung fremder Eigenheiten dient, den Eigenschaften eines anderen Eigentums nützt, also Enteignung betreibt. Sie ist somit keine relative, sondern eine absolute Bestimmung, die Stimme einer Macht, die aus der Fremdheit gegenüber allem Eigenen begründet ist, durch eine fremden Kraft, die für sich und durch sich Wert hat, indem sie sich fremde Substanzen aneignet.

Dies kann allgemein nur das sein, was nicht menschlich ist und auch nicht Momenten des Menschseins (z.B. Natur) entspringt (siehe Entfremdung). Es ist die Bestimmung einer Abstraktion, die nur als Form, also für sich ohne Inhalt und daher Formbestimmung ist und als fremde Kraft wirkt. Fremd Bestimmtes existiert in der Isolation von seinem Zusammenhang abstrakt für sich und macht die Substanz einer Realabstraktion aus (siehe auch Wertsubstanz).

Eine allgemeine Fremdbestimmung vollzieht z.B. die Individualisierung, welche Individualität dadurch aufhebt, dass sie als fremde Kraft gegen ihre gesellschaftliche Existenz bestimmt, d.h. privat ist.