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Femdbestimmung mag [[inhaltlich]] durchaus vertraut auftreten, hat aber die [[Wirkung]] einer [[Entfremdung]] von dem, was dem [[Eigenen]] zutr�glich w�re. Sie verwirklicht sich nicht durch ihre [[Eigenschaften]], sondern durch deren Funktion f�r eine [[Formbestimmung]], die der Aneignung fremder Eigenheiten dient, den [[Eigenschaften]] eines anderen [[Eigentums]] n�tzt, also [[Enteignung]] betreibt. Sie ist somit keine relative, sondern eine absolute [[Bestimmung]], die Stimme einer [[Macht]], die aus der [[Fremdheit]] gegenüber allem [[Eigenen]] begründet ist, durch eine [[fremden Kraft]], die für sich und durch sich [[Wert]] hat, indem sie sich fremde [[Substanzen]] aneignet.  
Femdbestimmung mag [[inhaltlich]] durchaus vertraut auftreten, hat aber die [[Wirkung]] einer [[Entfremdung]] von dem, was dem [[Eigenen]] zuträglich wäre. Sie verwirklicht sich nicht durch ihre [[Eigenschaften]], sondern durch deren Funktion für eine [[Formbestimmung]], die der Aneignung fremder Eigenheiten dient, den [[Eigenschaften]] eines anderen [[Eigentums]] nützt, also [[Enteignung]] betreibt. Sie ist somit keine relative, sondern eine absolute [[Bestimmung]], die Stimme einer [[Macht]], die aus der [[Fremdheit]] gegenüber allem [[Eigenen]] begründet ist, durch eine [[fremden Kraft]], die für sich und durch sich [[Wert]] hat, indem sie sich fremde [[Substanzen]] aneignet.


Fremdbestimmung ist also die [[Bestimmung]] durch [[Fremdes]], die Bestimmung durch eine [[fremde Kraft]], die den eigenen [[Eigenschaften]] nicht entspricht (siehe [[Abstraktionskraft]]), die aber auf die [[Entäußerung]] fremder [[Eigenschaften]] zielt, durch die diese [[substanziell]] auf ihre [[Elementarform]] [[reduziert]] werden, also nur [[abtrakt]] wirksam sein k�nnen. Im [[Wesentlichen]] ist Fremdbestimmung nichts anderes als eine [[gesellschaftliche]] [[Formbestimmung]], durch die alle [[Inhalte]] in ihren [[wirklichen]] [[Beziehungen]] gegeneinander [[gleichgültig]] bestimmt sind (vergleiche z.B. [[abstrakt menschliche Arbeit]] oder [[abstrakt menschlicher Sinn]] oder [[abstrakt menschliche Gesellschaft]]).
Fremdbestimmung ist also die [[Bestimmung]] durch [[Fremdes]], die Bestimmung durch eine [[fremde Kraft]], die den eigenen [[Eigenschaften]] nicht entspricht (siehe [[Abstraktionskraft]]), die aber auf die [[Entäußerung]] fremder [[Eigenschaften]] zielt, durch die diese [[substanziell]] auf ihre [[Elementarform]] [[reduziert]] werden, also nur [[abtrakt]] wirksam sein können. Im [[Wesentlichen]] ist Fremdbestimmung nichts anderes als eine [[gesellschaftliche]] [[Formbestimmung]], durch die alle [[Inhalte]] in ihren [[wirklichen]] [[Beziehungen]] gegeneinander [[gleichgültig]] bestimmt sind (vergleiche z.B. [[abstrakt menschliche Arbeit]] oder [[abstrakt menschlicher Sinn]] oder [[abstrakt menschliche Gesellschaft]]).


Dies kann allgemein nur das sein, was nicht menschlich ist und auch nicht Momenten des Menschseins (z.B. [[Natur]]) entspringt (siehe [[Entfremdung]]). Es ist die Bestimmung einer [[Abstraktion]], die nur als Form, also f�r sich ohne Inhalt und daher [[Formbestimmung]] ist und als [[fremde Kraft]] wirkt. Fremd Bestimmtes existiert in der [[Isolation]] von seinem Zusammenhang abstrakt f�r sich und macht die [[Substanz]] einer [[Realabstraktion]] aus (siehe auch [[Wertsubstanz]]).  
Dies kann allgemein nur das sein, was nicht menschlich ist und auch nicht Momenten des Menschseins (z.B. [[Natur]]) entspringt (siehe [[Entfremdung]]). Es ist die Bestimmung einer [[Abstraktion]], die nur als Form, also für sich ohne Inhalt und daher [[Formbestimmung]] ist und als [[fremde Kraft]] wirkt. Fremd Bestimmtes existiert in der [[Isolation]] von seinem Zusammenhang abstrakt für sich und macht die [[Substanz]] einer [[Realabstraktion]] aus (siehe auch [[Wertsubstanz]]).


Eine allgemeine Fremdbestimmung vollzieht z.B. die [[Individualisierung]], welche Individualit�t dadurch aufhebt, dass sie gegen ihre [[Gesellschaft]] bestimmt, d.h. [[privat]] ist.
Eine allgemeine Fremdbestimmung vollzieht z.B. die [[Individualisierung]], welche Individualität dadurch aufhebt, dass sie gegen ihre [[Gesellschaft]] bestimmt, d.h. [[privat]] ist.

Aktuelle Version vom 2. November 2025, 17:36 Uhr

Femdbestimmung mag inhaltlich durchaus vertraut auftreten, hat aber die Wirkung einer Entfremdung von dem, was dem Eigenen zuträglich wäre. Sie verwirklicht sich nicht durch ihre Eigenschaften, sondern durch deren Funktion für eine Formbestimmung, die der Aneignung fremder Eigenheiten dient, den Eigenschaften eines anderen Eigentums nützt, also Enteignung betreibt. Sie ist somit keine relative, sondern eine absolute Bestimmung, die Stimme einer Macht, die aus der Fremdheit gegenüber allem Eigenen begründet ist, durch eine fremden Kraft, die für sich und durch sich Wert hat, indem sie sich fremde Substanzen aneignet.

Fremdbestimmung ist also die Bestimmung durch Fremdes, die Bestimmung durch eine fremde Kraft, die den eigenen Eigenschaften nicht entspricht (siehe Abstraktionskraft), die aber auf die Entäußerung fremder Eigenschaften zielt, durch die diese substanziell auf ihre Elementarform reduziert werden, also nur abtrakt wirksam sein können. Im Wesentlichen ist Fremdbestimmung nichts anderes als eine gesellschaftliche Formbestimmung, durch die alle Inhalte in ihren wirklichen Beziehungen gegeneinander gleichgültig bestimmt sind (vergleiche z.B. abstrakt menschliche Arbeit oder abstrakt menschlicher Sinn oder abstrakt menschliche Gesellschaft).

Dies kann allgemein nur das sein, was nicht menschlich ist und auch nicht Momenten des Menschseins (z.B. Natur) entspringt (siehe Entfremdung). Es ist die Bestimmung einer Abstraktion, die nur als Form, also für sich ohne Inhalt und daher Formbestimmung ist und als fremde Kraft wirkt. Fremd Bestimmtes existiert in der Isolation von seinem Zusammenhang abstrakt für sich und macht die Substanz einer Realabstraktion aus (siehe auch Wertsubstanz).

Eine allgemeine Fremdbestimmung vollzieht z.B. die Individualisierung, welche Individualität dadurch aufhebt, dass sie gegen ihre Gesellschaft bestimmt, d.h. privat ist.