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Aus kulturkritik

Femdbestimmung mag inhaltlich durchaus vertraut auftreten, hat aber die Wirkung einer Entfremdung von dem, was dem Eigenen zutr�glich w�re. Sie verwirklicht sich nicht durch ihre Eigenschaften, sondern durch deren Funktion f�r eine Formbestimmung, die der Aneignung fremder Eigenheiten dient, den Eigenschaften eines anderen Eigentums n�tzt, also Enteignung betreibt. Sie ist somit keine relative, sondern eine absolute Bestimmung, die Stimme einer Macht, die aus der Fremdheit gegenüber allem Eigenen begründet ist, durch eine fremden Kraft, die für sich und durch sich Wert hat, indem sie sich fremde Substanzen aneignet.

Fremdbestimmung ist also die Bestimmung durch Fremdes, die Bestimmung durch eine fremde Kraft, die den eigenen Eigenschaften nicht entspricht (siehe Abstraktionskraft), die aber auf die Entäußerung fremder Eigenschaften zielt, durch die diese substanziell auf ihre Elementarform reduziert werden, also nur abtrakt wirksam sein k�nnen. Im Wesentlichen ist Fremdbestimmung nichts anderes als eine gesellschaftliche Formbestimmung, durch die alle Inhalte in ihren wirklichen Beziehungen gegeneinander gleichgültig bestimmt sind (vergleiche z.B. abstrakt menschliche Arbeit oder abstrakt menschlicher Sinn oder abstrakt menschliche Gesellschaft).

Dies kann allgemein nur das sein, was nicht menschlich ist und auch nicht Momenten des Menschseins (z.B. Natur) entspringt (siehe Entfremdung). Es ist die Bestimmung einer Abstraktion, die nur als Form, also f�r sich ohne Inhalt und daher Formbestimmung ist und als fremde Kraft wirkt. Fremd Bestimmtes existiert in der Isolation von seinem Zusammenhang abstrakt f�r sich und macht die Substanz einer Realabstraktion aus (siehe auch Wertsubstanz).

Eine allgemeine Fremdbestimmung vollzieht z.B. die Individualisierung, welche Individualit�t dadurch aufhebt, dass sie gegen ihre Gesellschaft bestimmt, d.h. privat ist.