Kommunales Grundeinkommen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Basis einer jeden menschlichen [[Gesellschaft]] ist die Lebenserhaltung der Individuen, die darin zusammenwirken, deren | Die Basis einer jeden menschlichen [[Gesellschaft]] ist die Lebenserhaltung der Individuen, die darin zusammenwirken, deren Aufwände für ihre Lebenserhaltung also in einem gesellschaftlichen [[Verhältnis]] auf ihre [[Bedürfnisse]] [[bezogen]] sind und in ihren Verhältnissen als Verhalten von [[Notwendigkeit]] in [[Freiheit]] entwickelt werden. Ihre natürliche [[Beziehung]] ist daher ihre Teilhabe an einem Verhältnis, in welchem sie einander [[ergänzen]] und die [[Synergie]] ihres Verhältnisses für ihre Fortbildung (siehe [[Sinnbildung]]), für ihre [[Geschichte]] nutzen (siehe auch [[Ergänzungswirtschaft]]). Ihr Auskommen als [[arbeitende]] Menschen sollte daher durch ein Einkommen bestätigt und bestärkt werden, das ihre sinnlichen Verhältnisse bewahrheitet, bewährt und bereichert (siehe [[Reichtum]]).Solange dies gelingt, sind sie einander verträglich und stehen auch ohne ausdrücklichen [[Vertrag]] in ihrem Tun und Lassen in Einklang. Doch [[Gesellschaft]] verlangt das Eingeständnis ihrer [[Notwendigkeit]] und kann [[Freiheit]] nur im Einklang mit ihr auf Dauer ertragen. Und das ist ein kompliziertes [[Verhältnis]] zwischen dem einzelnen [[Individuum]] und seiner menschlichen [[Allgemeinheit]] in einer gesellschaftlichen [[Form]], die sich auch als [[Vertrag]]sform verstehen lässt. | ||
Ein kommunales Grundeinkommen | Ein kommunales Grundeinkommen für jeden ist die Bedingung einer kommunalen [[Vertragswirtschaft]]. Es soll eine [[Grundsicherung]] sein, die auf der Basis des Vertrags zwischen der Kommune und den Einwohnern getroffen wird und die jedem ein kommunal bestimmtes Grundeinkommen zusichert, ihn aber auch verpflichtet, einen hierfür notwendigen Mindestaufwand an Arbeit beizutragen, soweit er dazu in der Lage ist. Kommune als politische und ökonomische Einheit und Einwohner stehen damit im Verhältnis einer [[Ergänzungswirtschaft]] und bilden darin die Grundlagen einer [[kommunalen Reproduktionsindustrie.]] | ||
Die Forderung nach einem kommunalen Grundeinkommen ist zum einen eine Antwort auf den Niedergang des Sozialstaates unter den Bedingungen des [[Feudalkapitalismus]], zum anderen die | Die Forderung nach einem kommunalen Grundeinkommen ist zum einen eine Antwort auf den Niedergang des Sozialstaates unter den Bedingungen des [[Feudalkapitalismus]], zum anderen die Rückführung seiner Grundlagen auf die [[Gesellschaft]] als [[Ganzes]], Gesellschaft als Kommune, Region, Land, Nation und den internationalen Zusammenhang der Kommunen. | ||
Von daher wendet ein kommunal | Von daher wendet ein kommunal verträgliches Grundeinkommen alle Verhältnisse der [[Reproduktion]] und [[Produktion]] auf ihre Basis zurück und wird zum [[emanzipatorischen]] [[wirtschaftlichen]] Moment, weil es den Markt der Geldwirtschaft, den Markt des [[Finanzkapitals]], unnötig werden lässt. "Sozialkosten" werden auf Dauer mit der bereits erreichten [[Produktivkraft]] der [[Technologie]] und beim heutigen Entwicklungs-, Kommunikations- und Bildungsstand nicht mehr nötig sein, wenn die Basis jeder [[Wirtschaft]] die gesellschaftliche Verfügung über die Reproduktionsmittel der Menschen ist. Wird diese hierdurch als Erpressungsmittel der [[Mehrwert]]produktion aufgehoben, so wird auch die [[Produktion]] eines [[Mehrprodukts]] - also das [[Wirtschaftswachstum]] - sich an den Bedürfnissen der Menschen und ihrer interkommunalen und internationalen [[Beziehungen]] orientieren und von den Zwängen eines [[Wertwachstums]] befreit sein. | ||
Die ist aber nur | Die ist aber nur möglich, wenn das Grundeinkommen nicht in Geldform wirklich existieren darf, weil [[Geld]] als gesellschaftlich gehortetes [[Kapital]] eine dem realen Warenverhältnissen zugesetzte [[Wertform]] ist, der Wert einer Preissumme, wie sie sich auf den Märkten im [[Warentausch]] ergibt und zugleich als [[Maß der Werte]] eigenständige [[Substanz]] haben, also den Warenmarkt für seinen Werterhalt verdoppeln muss. Der Gedanke einer solchen Grundsicherung kann sich nur durch eine kommunale Grundverträglichkeit aller Menschen zwischen Arbeitsaufwand und Bedürfnisproduktion und Fortbildung des Lebensstandards verwirklichen und müsste auch dort wirklich (z.B. durch kommunales [[Rechengeld]]) abregeln lassen (siehe[[internationale Kommunalwirtschaft]]). | ||
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Version vom 2. November 2025, 17:29 Uhr
Die Basis einer jeden menschlichen Gesellschaft ist die Lebenserhaltung der Individuen, die darin zusammenwirken, deren Aufwände für ihre Lebenserhaltung also in einem gesellschaftlichen Verhältnis auf ihre Bedürfnisse bezogen sind und in ihren Verhältnissen als Verhalten von Notwendigkeit in Freiheit entwickelt werden. Ihre natürliche Beziehung ist daher ihre Teilhabe an einem Verhältnis, in welchem sie einander ergänzen und die Synergie ihres Verhältnisses für ihre Fortbildung (siehe Sinnbildung), für ihre Geschichte nutzen (siehe auch Ergänzungswirtschaft). Ihr Auskommen als arbeitende Menschen sollte daher durch ein Einkommen bestätigt und bestärkt werden, das ihre sinnlichen Verhältnisse bewahrheitet, bewährt und bereichert (siehe Reichtum).Solange dies gelingt, sind sie einander verträglich und stehen auch ohne ausdrücklichen Vertrag in ihrem Tun und Lassen in Einklang. Doch Gesellschaft verlangt das Eingeständnis ihrer Notwendigkeit und kann Freiheit nur im Einklang mit ihr auf Dauer ertragen. Und das ist ein kompliziertes Verhältnis zwischen dem einzelnen Individuum und seiner menschlichen Allgemeinheit in einer gesellschaftlichen Form, die sich auch als Vertragsform verstehen lässt.
Ein kommunales Grundeinkommen für jeden ist die Bedingung einer kommunalen Vertragswirtschaft. Es soll eine Grundsicherung sein, die auf der Basis des Vertrags zwischen der Kommune und den Einwohnern getroffen wird und die jedem ein kommunal bestimmtes Grundeinkommen zusichert, ihn aber auch verpflichtet, einen hierfür notwendigen Mindestaufwand an Arbeit beizutragen, soweit er dazu in der Lage ist. Kommune als politische und ökonomische Einheit und Einwohner stehen damit im Verhältnis einer Ergänzungswirtschaft und bilden darin die Grundlagen einer kommunalen Reproduktionsindustrie.
Die Forderung nach einem kommunalen Grundeinkommen ist zum einen eine Antwort auf den Niedergang des Sozialstaates unter den Bedingungen des Feudalkapitalismus, zum anderen die Rückführung seiner Grundlagen auf die Gesellschaft als Ganzes, Gesellschaft als Kommune, Region, Land, Nation und den internationalen Zusammenhang der Kommunen.
Von daher wendet ein kommunal verträgliches Grundeinkommen alle Verhältnisse der Reproduktion und Produktion auf ihre Basis zurück und wird zum emanzipatorischen wirtschaftlichen Moment, weil es den Markt der Geldwirtschaft, den Markt des Finanzkapitals, unnötig werden lässt. "Sozialkosten" werden auf Dauer mit der bereits erreichten Produktivkraft der Technologie und beim heutigen Entwicklungs-, Kommunikations- und Bildungsstand nicht mehr nötig sein, wenn die Basis jeder Wirtschaft die gesellschaftliche Verfügung über die Reproduktionsmittel der Menschen ist. Wird diese hierdurch als Erpressungsmittel der Mehrwertproduktion aufgehoben, so wird auch die Produktion eines Mehrprodukts - also das Wirtschaftswachstum - sich an den Bedürfnissen der Menschen und ihrer interkommunalen und internationalen Beziehungen orientieren und von den Zwängen eines Wertwachstums befreit sein.
Die ist aber nur möglich, wenn das Grundeinkommen nicht in Geldform wirklich existieren darf, weil Geld als gesellschaftlich gehortetes Kapital eine dem realen Warenverhältnissen zugesetzte Wertform ist, der Wert einer Preissumme, wie sie sich auf den Märkten im Warentausch ergibt und zugleich als Maß der Werte eigenständige Substanz haben, also den Warenmarkt für seinen Werterhalt verdoppeln muss. Der Gedanke einer solchen Grundsicherung kann sich nur durch eine kommunale Grundverträglichkeit aller Menschen zwischen Arbeitsaufwand und Bedürfnisproduktion und Fortbildung des Lebensstandards verwirklichen und müsste auch dort wirklich (z.B. durch kommunales Rechengeld) abregeln lassen (sieheinternationale Kommunalwirtschaft).
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