Ehe

Aus kulturkritik

Hegel sagt: An sich, dem Begriffe nach, sei die Ehe untrennbar, aber nur an sich, d.h. nur ihrem Begriffe nach.1106-1 Es ist damit nichts Eigentümliches über die Ehe gesagt. Alle sittlichen Verhältnisse sind ihremBegriff nach unauflöslich, wie man sich leicht überzeugen kann, wenn man ihre Wahrheit voraussetzt. Ein wahrer Staat, eine wahre Ehe, eine wahre Freundschaft sind unauflöslich, aber kein Staat, keine Ehe, keine Freundschaft entsprechen durchaus ihrem Begriff, und wie die wirkliche Freundschaft sogar in der Familie, wie der wirkliche Staat in der Weltgeschichte, so ist die wirkliche Ehe im Staate auflösbar. Keine sittliche Existenz entspricht oder muß wenig- stens nicht ihrem Wesen entsprechen. (MEW 1, S.149 f)

Ehe ist ein Vertragsverhältnis, das als Regelungsgrundlage für die Verschwägerung von Familien und Familienbesitz und die Haushaltung, Liebe und Kindererziehung nach den Notwendigkeiten der gegebenen ökonomischen und kulturellen Lebensbedingungen dient und zugleich dem Ehepaar einen Rechtsstatus als Familienträger im bürgerlichen Recht und dem Staat gegenüber (z.B. durch Erbfolge) verleiht.

Die abgetrennte Rechtsform der Verträglichkeit von Haushaltungs- und Liebesbeziehungen als staatsbürgerliches Verhältnis (im Unterschied zum religiösen) ist relativ neu und entspringt vor allem der Aufklärung, die unbeschadet jeder wirklichen Vereinigung deren Vertragsform der Verträglichkeit vorraussetzt, ihr erst darin überhaupt die Möglichkeit verleihen will, die für sich keine Notwendigkeit hat. Deutlich wird die Absurdität der Aufklärung auch daran, dass Kant die Ehe als die sittliche Wechselseitigkeit des Gebrauchs der Geschlechtsorgane begreift - und Geschlecht ist demnach für ihn auch nur die Tätigkeit der Geschlechtsorgane.

Die Ehe ist bestimmt von einem phantasielosen Schwein erfunden worden (Albert Einstein)

Werden diese Organe hierdurch von ihrer Gattungstätigkeit getrennt, so werden sie auf die Gewohnheiten des Ehelebens reduziert und verlieren ihr sinnstiftendes Wesen. Stattdessen erscheint die Begattung reduziert auf die bloße Notdurft einer Hygiene des Geschlechtslebens wie etwa die Abfuhr von sexuellen Spannungen. In der Ehe kann Begattung nicht gelingen.