Gehorsam
Gehorsam ist eine Folgsamkeit, die ein blindes Folgen verlangt, die also Folge ohne Grund einfordert und von daher unbegründet ist. Sie erfolgt also nur aus dem Gehorchen und kann sich daher auch nur aus dem Hören verursacht wissen.
Gehorsamkeit einzufrodern ist überhaupt nur möglich, wo es unwirkliche Notwendigkeiten gibt, also Zwänge, die sich nur aus der Abwesenheit einer wirklichen Not, aber zugleich aus einer abstrakt allgemeinen Notwendigkeit aus abstrakten gesellschaftlichen Bedrohnissen ergibt (verl. z.B. Krieg und Mlitärgehorsam). Von da her enthält sie eine Bestimmung der Zugehörigkeit, aus der sich bloße Pflichten ableiten. In psychischen Verhältnissen (siehe auch Psychokratie) kann dies bis zur reinen Hörigkeit gehen (siehe auch Sekte). In ihrer Verinnerlichung oder Verdrängung führt dies unter der Bedingung geschlossener Lebensräume (z.B. Familie) zu einem Zwangsverhalten.