Kontrollbedürfnis
Das Kontrollbedürfnis ist das originäre Bedürfnis, das autoritäre Charaktere antreibt, weil es eine möglichst lückenlose Kontrolle der Lebenszusammenhänge haben muss (siehe auch Zwangsverhalten). Es entsteht in der Verlustangst in zwischenmenschlichen Beziehungen, wie sie in der Einseitigkeit der vereinzelten Beziehungen als AAngst um die eigene Wahrnehmungsidentität erscheint. Im Kontrollbedürfnis wirkt also eine Lebensangst durch die Pflichtigkeit der Seelbstverwertung in und durch die Lebensalltags der Normalität und den Normen, wie sie in der der bürgerlichen Kultur vermittelt und entfaltet werden – nicht unbedingt sprachlich durch einen Dogmatismus purer Selbstgerechtigkeiten, sondern auch durch hintergründige Verwerfungen der wechselseitigen verselbständigten Selbstgerechtigkeit in den Selbstbehauptungen eines mittelständigen Kulturbürgertums. Meist betreiben sie eine permanete Kontolle über die praktischen zwischenmenschliche Verhältnisse unmittelbarer Beziehungen (z.B. Familie, Institution, Verein) und vermitteln sich darin durch die Gebote und Rituale einer unbestimmten Pflicht. Das Kontrollbedürfnis bestimmt sich durch die unentwegte Kontrolle der Gemeinschaften über ihre normative wirksamen Struktur (siehe Strukturalismus). Durch die unterschiedlichen Anwesenheiten ihres ästhetischen Willens, dessen Lebensverhältnisse die das Ausgeschlossene einzuverleiben beanspruchen (siehe auch symbiotische Selbstbehauptung) indem sie dem eingeschlossenen Dasein eines normativen Charakters (siehe Normalität) dienen und nützen.
Ein Kontrollbedürfnis entsteht daher letztlich aus der Vereinzelung im Selbstgefühl entfremdeter Gewohnheiten. Ein Bedürfnis der Kontrolle anderer Menschen entsteht also als Reflex eines entfremdeten Selbstgefühls autoritärer Charaktere in reichhaltigen Beziehungen, in denen sie sich ausgeschlossen erleben und sich über die Kontrolle dieser Beziehungen einzubeziehen suchen. Kontrollbedürfnisse entstehen also vor allem aus dem Unvermögen, sich in einer zwischenmenschlichen Beziehung so zu äußern und zu verhalten, dass sie sich inhaltlich verwirklichen, ergänzen und auseinandersetzen und entwickeln lassen könnten. Kontrollbedürfnisse schließen allerdings gerade das Mögliche aus, wodurch sie sich emanzipieren könnten und bestärken das Unmögliche. Sie resultieren aus diesem Unvermögen und totalisieren es zugleich, weil sich in ihrem Verhalten nur der Teufelkreis einer Ausschließlickeit, eine sich selbst verstärkende Isolation verwirklichen kann, die jede Beziehung obsolet macht. Das Kontrollbedürfnis entsteht aus der Selbstbehauptung eines Geltungsbedürfnisses, das sich über das Verhältnis selbst hinwegsetzt, das es zugleich nötig hat (siehe auch autoritärer Charakter). Es vollstreckt subjektiv, was objektiv auch als Formbestimmmung eines zwischenmenschlichen Verhältnisses schon vorgegeben sein kann.
In jeder Form einer Symbiose, besonders der familiären, die oft eine symbiotische Selbsbehauptung darstellt, ist es zu deren Erhalt nötig, dass die Eingliederung der Beteiligten in ihrer Funktionalität danach bestimmt ist, was sie für das Ganze des Lebenszusammenhangs einbringen. Die Lebenspflichtigkeiten, die den Lebenshintergrund in soclhen Verhältnissen bestimmen, stellen sich in den bestimmten Absichten des Kontrollbedürfnisses dar. Das Kontrollbedürfnis betreibt die Notwendigkeit einer symbiotischen Beziehung, verlangt die Identität mit Fremdem, um der eigenen Selbstentfremdung zu entgehen. Als diese Einheit mit dem Fremden ist es dem Inhalt nach mit ihm identisch, verschmolzen, aber der Form nach ausschließlich anders.
Lebenspflicht entsteht aus Verhältnissen der Einverleibung in ausschließlichen Selbstbezogenheiten, also in Beziehungen, in welchen die hieraus bestimmte Anwesenheit notwendig ist, um die hierfür erforderliche Selbstbehauptung zu bewahren oder zu erzeugen. Sie bezieht sich auf Menschen, die hierzu einbezogen sein sollen, auch wenn sie zugleich hiervon ausgeschlossen sind, damit sie sich ausschließlich nutzen lassen. Von daher kann dieses Bedürfnis nur durch eine Bestimmungsmacht befriedigt werden und ist vor allem bei autoritären Charakteren anzutreffen, die sich im Verhältnis einer symbiotischen Selbstbehauptung durchsetzen wollen. Es ist die Grundform eines ästhetischen Willens, der sich aus dem Streben nach einer heilsamen Umwelt ergibt, einem Streben der Herrschaft des persönlichen Nutzens für das eigene Heil durch die weitestgehende Bestimmung der Sinnesform eines zwischenmenschlichen Verhältnisses. Der Ausschluß jeder anderen Bestimmung ist nötig, denn seine Absicht besteht aus der Notwendigkeit, sich das anders Bestimmte einzuverleiben, sich einzuverleiben, was durch sich selbst bestimmt ist.
Kontrollbedürfnisse wollen also Beziehungen bewahren, die sich nur in der ausschließlichen Entgegensetzung verwirklichen können, die von Inhalten leben, welche nicht wirklich sein dürfen. Solche Inhalte bestehen daher auch in Wirklichkeit nur abstrakt sinnlich aus Triebhaftigkeiten, die für sich tot sind, wenn sie keine Lebensform finden und deshalb Lebensangst erzeugen, w sie nicht wirklich werden können. Diese aber sind dem Kontrollbedürfnis vorrausgesetzt ud drücken sich darin n ur als Beziehungsform aus - oft in gänzlich verrückter Form (z.B. als Zwangsverhalten).
Jedes Kontrollbedürfnis folgt einem Sicherheitsbedürfnis, das nicht sehr real reflektiert und eher das Phänomen einer heilen Welt, eines ästhetischen Willens ist, der sich seiner Reinheit versichert, indem er Sicherheit als Prinzip der Ordnung gegen "Unordnung" stellt. Es entspringt einem Konkurrenzverhältnis, das per Bewusstsein entäußert sein soll, das sich überwunden wissen will und verpflichtet sich von daher der Gehorsamkeit und Gefolgschaft eines Bürgertums, in welchem autoritäre Charakteredas Leben in zwischenmenschlichen Verhältnissen bestimmen, indem sie von der Lebensangst in diesen Verhältnissen zehren.