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Der nachfolgende Text ist eine Beschreibung der Argumentation in dem gleichnamigen Buch. (==> Verlagsinformationen hierzu <==)
331. Das Volk als gemeine Kulturpersönlichkeit
In seiner heilen Welt und Heilserwartung hatte der Massenmensch auch in seiner Selbstlosigkeit immer noch eine - wenn uch illusorische - Gesellschaft. Doch diese hat ihn aus seiner Kultur herausgenommen, die keinen anderen Sinn als den der Masse kannte. Kultur kann ihm jetzt nur noch durch herrschende Strukturen zukommen, die ihm Gebot und Anleitung hierfür liefern. Was die Masse noch dem Erleben nach zu bieten hatte, wird nun als kultureller Unsinn einer gesellschaftlichen Institution mächtig, die aus einer politischen Formation besteht, die keine Gesellschaft mehr hat, die also völlig gesellschaftslose Menschen verbindet und zusammenzwingt. Denn gerade weil auch sie Gesellschaft nötig haben, muss sie sich nun als reine Institution kultur einer höheren Gemeinschaft, als herrschender Gemeinsinn vermitteln - nicht als irgendeine höhere Kultur, sondern als Kultur der Masse, wie sie eine Institution durch Glaubensmacht an ihre Gemeinde zu beherrschen versteht. Sie ist die Grundlage eines Kulturstaates, wie er hier nun darzustellen ist.
An und für sich ist eine Masse nichts wirkliches, sondern lediglich der Zustand einer Dichte von etwas, wie es substanziell eben näher bestimmt ist durch die Art und Weise seines Zusammentreffens, durch die Form der Anwesenheit also, in welcher sie für Menschen besteht und auch wieder auf die Menschen zurückkommt. Diese Form ist nur durch Dichte bestimmt, die sich allerdings nur in den Verhältnissen der Menschen bewegt, also letztlich körperliche Dichte ist, abstrakte Körperlichkeit des Zwischenmenschen, der zu einer geschlossenen Wirklichkeit gewordene abstrakt menschliche Sinn.
Zugleich enthält diese Masse die Notwendigkeit der Sittlichkeit und den Zweck eines ästhetischen Willens. Die kulturellen Beziehungen der Menschen sind daher allgemein nurmehr als abstrakte Beziehung von Sitte und Wille zu begreifen. Sie selbst sind nun vollständig selbstlos. Und weil ihr Lebenszusammenhang zugleich völlig gesellschaftslos ist, wird diese Masse selbst als Form des allgemeinen Lebenszusammenhangs für sie bestimmend und ausschließlich, also zu einer ausschließlichen Bestimmung für sie.
Im Allgemeingefühl eines Willens, wie er ästhetisch bestimmt war, ist die Masse dadurch bestimmend geworden, dass sich Menschen darin in ihrem ästhetischen Willen zum Willen einer Ästhetik verdichten, welche damit übermächtig geworden ist. Weil sich die Individuen durch die Allgeinheit ihrer Selbstgefühle ästhetisch auch verallgemeinert haben, ist der Einzelne im Allgemeingefühl des ästhetischen Willens auch wirklich aufgehoben, die persönliche Selbstveredelung in allgemeinem Adel einer nur räumlich definierbaren Masse aufgegangen. Für ihn gibt es keine Grundlage irgendeines anderes Willens mehr. Er selbst ist damit in diesem Verhältnis zwar nichts mehr für sich, zugleich aber Moment der Masse des Zwischenmenschlichen. Schon im Massengefühl des ästhetischen Willens war dier Realisierung einer Gemeinschaft einer eigenständigen Wahrnehmung angelegt; im Rassismus war sie blind unterstellt und jetzt steht sie über die Institutionen der bürgerlichen Gesellschaft vor Augen. Die zwischenmenschlichen Verhältnisse sind insgesamt im Verhalten eines zwiespätigen Menschseins aufgegangen, in einer Persönlichkeit des Zwischenmenschen schlechthin. Um für sich in diesem Zwiespalt zu existieren ist für diese nichts wichtiger, als die Zwietracht der Menschen in ihren zwischenmenschlichen Beziehungen zwischen Sitte und Wille aufzulösen und Einheit als Gemeinschaft zu stiften. Was die Rasisten mit ihrer Ausschließlichkeit der guten Art angestrebt hatten, kann daher jetzt auch zum Zweck der staatlichen Institutionen werden, denn mit der Definition und Ausgrenzung fremder Art kann er seine Gewalt nach innen stabilisieren und ausweiten. Je fremdenfeindöicher die Bügrer werden, desto inniger lassen sie sich als Bürger und Bürgen für den Staat einbinden und verpflichten. Rassismus zielt auf eine Persösnlichkeit der Gemeinschaft und verlangt zugleich die Unterwerfung der artigen und ihre Teilhabe an der Ausgrenzung der Abartigen.
So ganz diese Persönlichkeit nämlich zu sein scheint, so zerfallen ist sie in sich: Die Menschen als Moment von ihr müssen sich daher jetzt vollständig kontrollieren, um als Teil hiervon zu bestehen. Es gibt nichts wirklich Ganzes, keinen allgemeinen Zusammenhang von Menschen, kein gesellschaftliches Zusammenwirken, das in Wirklichkeit wahr ist. In der absoluten Selbstlosigkeit erscheint Gesellschaft gerade weil sie nicht mehr wirklich, sondern als ästhetischer Wille ist, nun selbst als eine Persönlichkeit, die diesen Willen zwar durch Gefühlsmasse äußern kann, selbst aber vollständig gefühhllos ist, dies sein muss, weil sie kein einzelnzes Slbstgefühl verkörpern kann, um als Wille zu funktionieren. Der Einzelne wird daher, sofern er diesen Willen darstellt, in seiner ganzen Isolation jeder eigenen Lebensäußerung verlustig, ignoriert oder sogar bedroht, weil er allgemein persönlich zu sein hat. So wird er ausschließlich zum Teil eines Ganzen, von dem er in Wirklichkeit allgemein ausgeschlossen ist: Zum Teil eines Volkes, das wie eine Kulturpersönlichkeit wirkt und also auch die Wirklichkeit einer solchen allgemeinen Persönlichkeit sein muss.
Das Volk wird zu einem Kulturbegriff, indem es für einen gesitteten Allgemeinwillen in einem durch die Grenzen einer Region oder Kultur definierten Form bestimmt wird. Es wird so als Wille einer allgemeinen Sittlichkeit einer kulturell bestimmten Menschenmenge bestimmt. Hierdurch wird deren Güte konkret und praktisch, ihre Ethik zum seelischen Beweggrund, alles Seelische dem Volk als Allgeimeinwillen unterworfen. So bieder hierdurch das Leben der Menschen wird, so geistig erscheint es aus der Natürlichkeit des Lebens schlechthin begründet. Der kultivierte Begriff des Volkes will die Naturmythologie einer Sittlichkeit, wie sie allgemein gewollt wird, dogmatisieren. Jetzt geht es um das praktische Verhältnis dieses Prozesses, der Bildung einer Gesinnung.
Die Wirklichkeit im Leben der Bevölkerung ist als einfache Lebenspraxis vollständig abgetrennt von der Sittlichkeit des Willens. Es ist für eine Kultur, die sich zu einer Ästhetik des sittlichen Willens verselbständigt hat, lediglich äußeres Lebensmoment, also Stoff für diesen. Von daher bildet er sich heraus zu einer praktischen Förmlichkeit, zur Gesinnung, die vom Standpunkt einer Volkskultivation auf die Menschen übertragen werden muss, die zu einem Prinzip ihrer Lebensführung wird - nicht, weil es finstere Agenten so wollen, sondern weil die für sich selbst empfindungslos gewordenen Menschen dies zu ihrer quasi religiösen Selbstverklärung nötig haben, um darin Gesellschaft zu bilden. Ihre Empfindungen werden selbst durch Kulte urtümlicher Gesellschaftlichkeit, durch Symbole und Rituale ihrer Ursprünglichkeit erzeugt und fortgebildet. So wird solche gesellschaftliche Notwendigkeit selbst zu einem Mittel der Vergesellschaftung abstrakt menschlicher Sinnlichkeit.
Durch sie verläuft die konkrete Selbstfindung der einzelnen Menschen die sich darin als Moment einer besonderen Art, einer völkischen Rasse finden muss. Darin wird die Kultur zu einer artigen Allgemeinhheit, auf welche alle Menschen zurückkommen müssen, um in Gesellschaft zu sein. In den Ritualen dieser Gesellschaft füllen sich alle Seelen mit der Masse des sittlichen Willens und werden zur Massenpsyche. Darin steckt das Ganze des beseelten Volkes als übermenschliche Erwartung, als Heilserwartung, deren Sehnsucht jetzt auch gesellschaftliche Wirkung erfährt, also Wirklichkeit wird. Im Übermenschen regeneriert sich zwar kein wirklicher Mensch, aber die Seele wird als Gleichschaltung der Masse darin wirklich und also für jeden einzelnen zur wirklichen Existenzgrundlage - und damit zur Macht gegen jedes Leben.
Gesinnung
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331.1 Die Seele des sittlichen Volkes
Die Behauptung eines Volksganzen bringt vielerlei Probleme mit sich, eben weil es dieses nicht geben kann und weil es auf der Selbstlosigkeit der Menschen darin gegründet ist. Was soll den allgemeinen Antrieb solcher Gemeinschaft ausmachen, wenn diese völlig gesellschaftslos ist?
In der Masse war ein Allgemeinwille als allgemeine Form des ästhetischen Willens entstanden und begründet sich nun als allgemeines politisches Subjekt durch den Begriff des Kulturvolks. Mit dem Prinzip der heilen Welt, also mit dem Heilsprinzip war auch schon die kulturelle Eigenliebe als Notwendigkleit allgemeiner Menschlichkeit herausgestellt, wie sie schon als Menschenrecht und Inbegriff des Religiösen vorliegt. Das Volksganze kann also subjektiv nur durch diese Eigenliebe einer nicht vorhandenen Gesellschaft bewegt werden, durch völkischen Narzismus. Und dies ist daher auch der Antrieb einer derart politisch gewordenen Gemeinschaft. Darin gegen gehen alle Momente der Kultur ein und werden in diesem Zweck gebraucht und aufgebraucht. Das sittliche Volk ist eine Kulturpersönlichkeit, die zum Verbrauch ihrer Kultur getrieben ist.
Das ästhetische Moment jeder Religion ist das Gemeingefühl des abstrakt Menschlichen. Es handelt sich nun aber um eine Religiosität der Masse als Persönlichkeit einer Kultivation. Die Selbstbehauptung als Subjekt einer ästhetischen Menschenliebe wird darin zum Allgemeingefühl dieser kultivierten Persönlichkeit, zum perfiden Fühlen des allgemein Menschlichen in allem und jedem. Darin ist das entäußerte Selbstgefühl, das schon ohne Empfindung war, nun auch selbst gefühllos geworden, zur Grimasse einer leiblich vorhandenen Masse: Zum Volk als Wille einer politischen Macht. Darin wird Religiosität zum wirklichen Sinnbild und konkret, die Masse zum Körper einer allgemeinen und gleichgeschalteten Seele, die keine Empfindung mehr für ihr Leben hat, weil sie auf der Grundlage einer ästhetisch gewollten Sittlichkeit nur das Verlangen nach Gesellschaft schlechthin, nach abstrakter Gesellschaftlichkeit wahrhaben kann.
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331.2 Das Ritual der Heilserwartung
Das Objekt einer gefühligen Masse ist das Ganze, das Heil des Volkes, wie es zunächst nur als Selbstgefühl vorhanden ist, als Stoz auf eine Nationalität, welche an und für sich bloß einen formellen Rahmen des politischen Willens abgibt. als Rahmen eines ästhetischen Willens wird dieser nun beseelt und zum Begriff eines Ganzen, welches gegen das Unheil der Wirklichkeit wirksam werden soll. Doch diese gibt es nur in der Vorstellung.
Von daher muss sie auch als Vorstellung existieren. Alle Möglichkeit, sie durch bestimmte Gebräuche und Rituale verbindlich zu machen, werden nun auch genutzt. Die Gemeinde wird in der Notwendigkeit der Behauptung einer Gemeinschaft, die durch sich selbst nicht sein kann, alle Medien der Kultur einsetzen, um sich darin zu vergewissern und zu versichern.
Die Heilserwartung wird zur Grundlage einer Volksgemeinschaft, zur Kultur der Selbstfindung im Heil, zur Heilskultur. Als Vorstellung wird dies versinnlicht durch Rituale des Volks als Ganzes, durch die Erwartung einer seelischen Ganzheit eines unwirklichen Volkes, welches die politische Wirklichkeit desselben ersetzen soll.
331.2.1 Die Selbstfindung als Kult eines naturalisierten Gemeinwesens
Aus ihrem Unheil heraus und für sich waren die Menschen selbstlos geworden. Ihre innere Unsicherheit verlangt nun dringend nach einem Gemeinwesen, das sie auch vor ihrer eigenen Unsittlichkeit und Unartigkeit schützt, das also eine allgemeine Natur zur Grundlage haben soll. Soweit sie das Unheil in sich selbst und Ihresgleichen wahrnehmen, müssen sie ihre völkische Seele, wie sie in der Sitte begründet ist, nun als Volksnatur ansehen, um sich gegen sich selbst zu totalisieren. Nur als ein natürliches Ganzes kann sich eine Volksgemeinschaft auffassen und als solche auch gegen die Unart - letztlich die Abart - stellen. Es ist die Grundlage für jeden Totalitarismus.
331.2.2 Die Natur der Volksgemeinschaft
Eine totale Volksgemeinschaft besteht aus der Abgrenzung zu anderer Gemeinschaft im Ausschluss der Arten. Die Bestimmung einer Art lässt sich als bestimmte Masse von Eigenarten fassen. Eine artgerechte Volksgemeinschaft definiert sich daher aus einer bestimmten Natur der Eigenarten der Menschen, die darin abstrakt, also die bloße Masse vergemeinschafteter Menschen sein sollen, eine leibhaftig gewordene Kulturvorstellung eines politisch bestimmten Menschseins. Ihre Natur erkennen die Menschen als Menschenmasse im Massenausdruck der Grundlagen ihrer Kulturvorstellungen, in deren ästhetischen Willen.
Der allgemeine ästhetische Wille ist nicht ein verallgemeinerter Wille, sondern die bloß vorgestellte Allgemeinheit einer allgemeinen Ästhetik, wie sie sein sollte, um darin die ausschließliche Natur eines Gemeinwesens zu begründen. Von daher kann der Einzelne nicht unmittelbar seinen Willen, wohl aber die Ästhetik seiner Vereinzelung aufgehoben finden. Er muss hierfür zwar seinen Willen zu einer persönlichen Ästhetik verdichten, um an dem allgemeinen ästhetischen Willen teilzuhaben und artgerecht, also artig sein zu können, er kommt damit aber in den - wenn auch zweifelhaften - Genuss einer Veregenwärtigung seiner Selbstlosigkeit, in den Genuss der abstrakten Gemeinde, worin jeder zählt, weil jeder zwar für sich nichts, aber Teil von ihr ist und sich daher als Teilhaber fühlen kann.
Das Heil der eigenen Art wird als Eigenart der Selbstwahrnehmung entwickelt, wird zu einer Wahrnehmung, die allen ja auch längst schon gemein, aber noch nicht zur Natur geworden ist. Die Volksgemeinschaft wird erst als Gemeinde der Selbstwahrnehmung begründet und schließlich als Willensgemeinschaft verwirklicht. Der individuelle Wille steht hiergegen und muss darin aufgehoben werden. Das Mittel der Willensbildung ist die Vervollkommnung des ästhetischen Willens, welcher zur Natur der Volksgemeinschaft, zu ihrem abstrakten Wesen wird. Es ergibt sich so die politische Form, die Willensform der Kultur als Grundlage eines abstrakten Gemeinwesens, als Natur einer Willensformation.
Diese Natur, von aller menschlichen Natur befreit, ist nun selbst politisch sehr zweckhaft: Sie steht im Prinzip einer Reinheit und setzt die Bereinigung der Menschen zum Zweck der Fortbildung dieser Volksgemeinschaft fort. Und Bereinigung besteht ja aus der Auswahl des Zweckhaften, der Säuberung des an sich Natürlichen, also aus der Wiederherstellung einer eigentlichen Natur.
Die Naturwissenschaft eilt diesem Zweck gerne zu Hilfe, besteht ihre Denkdisziplin doch selbst aus der Bereinigung der vielen Störungen des Naturverlaufs. Darwin hatte diese Denkdisziplin mit großém Erfolg auch dargelegt und ausgeführt: Nach ihm entwickeln sich die Arten durch Auslese und Vermehrung (Fortpflanzung) des Ausgelesenen. Die Auslese wiederum bestimmt sich durch die Zweckhaftigkeit bestimmter Eigenschaften, darin, wie sie sich in ihrer Umwelt durchsetzen können. Er setzt also eine zufällig entstandene Vielfalt voraus, aus der sich durch Auslese Einfalt ergibt, die den Vorzug der Durchsetzungsfähigkeit hat. Dies ist etwa auch das Denkmuster völkischer Ideologie, die nicht auf Intelligenz, sondern auf die Durchsetzungsfähiglkkeit eines auserlesenen Willens zielt. Hieraus leitet sich die völkische Ideologie des Nationalismus ab.
331.2.3 Der Nationalismus (Der Körper des sittlichen Volkes)
Aus der Natur der Volksgemeinschaft hat sich das heile Naturwesen als politischer Zweck eines Gemeinwesens herausgestellt, welches die Bereinigung der Lebensvielfalt auf die politische Einfältigkeit eines Volkes verfolgt. Diese Positivbestimmung einer sogenannten Volksnatur verlangt nach einer selbständigen Macht des politischen Willens, wie er sich als Wille des gesitteten Volks ergeben hatte. Er muss sich also vor allem gegen fremden Willen richten, der ihn beschädigigen oder verunreinigen könnte. Dies Bestreben verfolgt der Nationalismus, der das Heil der eigenen Art dadurch gewähren will, dass er das Unheil der Vielfalt, der Vermischung mit fremden Völkern, mit allen Mitteln des Staates abzuwehren sucht. Die Ästhetik des reinen Willens wird so zur völkischen Ästhetik, zu einer Politik des ästhetischen Volkes.
Das Heilsprinzip verkörperlicht sich immer schon als Ausgrenzung von Unheil, das nun näher zu begreifen ist als ein Wille, der nicht der eigenen Ästhetik entspricht, also als Ausgeburt eines unästhetischen Willens. Durch diese Negativabgrenzung wird der ästhetische Wille zur abstrakten Bestimmung einer eigenen Art, einer Natur. Eine abstrakte Natur von eigener Art grenzt sich gegen andere Art nur durch ihr Anderssein ab. Sie muss daher rein sein, um Grenzen zu ziehen und hierdurch Heil und Erlösung zu bewirken. Nur als abgeschlossenenes Ganzes wird sie das Unheile ausräumen und Kraft durch Freude finden. Das Unheil wird damit erst wirklich bestimmt: Es ist das Unreine und Unnatürliche, das Widernatürliche. Das sittliche Volk muss einen geeinten und also vom Trieb seiner Wildheit, seiner Individualität bereinigten Körper haben, muss sich im Gemeinen befriedigen und ordnen.
Die Kulturpersönlichkeit, welche ein Volk ausmachen soll, wird daher jetzt selbst zu einem Körper, der sich aus einem Lebensraum bestimmt, der artgerecht mit Menschen gefüllt erscheinen soll. Nationalisten sind daher immer Rassisten, die Politik als Ästhetik betreiben, das Gute als Reinheit, das Böse als Mischung nur kennen.
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331.3. Das Prinzip der sittlichen Ästhetik
Rassismus war nicht nur Ideologie, sondern vor allem ein Produkt der Selbstgefühle, welche nun die Funktion von notwendigen Allgemeingefühlen haben. Die Notwendigkeit begründet sich aus einem Gefühl der eigenen Unangemessenheit, einem Gefühl der Ungeborgenheit, die Trauer um den Verlust des geborgenen Lebens, des Lebens im Verborgenen, in der Heimlichkeit. Es hatte sich aus der Unmöglichkeit des Verborgenen, aus der unmitelbaren Not seiner Isolation, aus seiner Unnatur herausgestellt als ein notwendiges Verlangen nach einer gesellschaftlichen Natur, deren Zusammenhalt zwar unwirklich, aber vollständig vorgestellt ist: Die Gesellschaft als kosmische Natur der Kultur.
Jetzt wird diese Natur zur Begründung einer Institutionalisierung dieses Kosmos als ein absolutes Gemeinwesen, in welches sich der ästhetische Wille versetzen soll: Zum Staatswesen eines kultivierten Volksganzen, das sich selbst gleich sein soll, also alles auch gleichschalten muss. Der Rassismus bekommt daher jetzt selbst Staatsformation und wird zu einem sittlichen Prinzip der Formierung eines Gemeinwesens. Darin werden die Menschen selbst durch dieses bestimmt zu objektiv bestimmten Wesen der eigenen Art, die sich aus den zur menschlichen Natur gewordenen Eigenarten gesitteter Menschen ermisst. Alle individuellen Eigenarten der Menschen müssen bereinigt, also dieser Natur gebeugt werden, um sie auf ihre allgemeine Art zu bringen, sie daran zu gewöhnen.
Nicht Staatsagenten und Propaganda begründen solches Verlangen, sondern das Unheil, was die Kultur allgemein in ihrem Zusammenbruch beherrscht, und sich nun vom Misstrauen gegen die wilde Individualität zur ausschließlichen und Individualität ausschließenden Volkskultur wendet. Dies kann daher keine Kultur der Bevölkerung sein, sondern muss eine allen überstellte Hochkultur sein, woran sich die Menschen gewöhnen müssen, um aus ihrer Heimlichkeit herauszutreten und daran teilhaben zu können.
Die Gewöhnung des Unheimlichen an die Kultur des gesitteten Volks wird zum Maß eines allgemeinen Schutzbedürfnisses, das sich im Rassismus gegen fremde Eindrücke, als Fremdenfeindlichkeit entwickelt und zur Selbstveredelung entwickelt wird. Darin tritt der verborgene Mensch nun als gesitteter Volksgenosse auf: Als notwendiges Moment einer sich selbst natürlich scheinenden Volksgemeinschaft, als gemeine Art oder Rasse.
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331.3.1 Die Sittlichkeit der Volksseele als Volksganzes
Was ursprünglich aus der bürgerlichen Kultur als sittliches Prinzip ihrer Vernunft nötig geworden war, wird nun zu einem Herrschaftsprinzip, welches der Nationalismus mit sich bringt. Nicht mehr der Zweck sittlichen Handelns, sondern der Zweck einer Bereinigung der Menschen zu einer bestimmten Sittlichkeit, zur Herstellung einer bestimmten Kultur, wird nun im Zweck einer Volksseele betrieben, die sich aus dem Lebensraum dieser Kultur bestimmt (siehe oben).
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331.3.2 Die Pflicht des Volksganzen
Jedes Verhalten ist bezogen auf Verhältnisse, worin es entsteht. Sind diese Verhältnisse kulturbestimmt, so auch das Verhalten. Es soll für diese Kultur gesittet sein. Jede Sittlichkeit stellt also schon eine Verpflichtung dar, dass ein bestimmtes Verhalten für das Leben in einem bestimmten Kulturzusammenhang erforderlich ist. Dieses leitet sich aus den Möglichkeiten und Notwendigkeiten eines kulturellen Verhältnisses ab.
Nun besteht dieses Verhältnis als nationalistisch bestimmtes nicht mehr aus dem Verhalten von Menschen in einer Kultur, sondern als Verhalten eines Ganzen zu den einzenen Menschen. Es wird zu einer Verpflichtung der Menschen gegenüber dieser Ganzheit, ihrer Nationalität. Die Pflicht, sich hierzu gesittet zu verhalten ist daher etwas gänzlich anderes, als was Sittlichkeit bisher ausgemacht hatte. Für die Menschen erscheint der Übergang indes fließend. Was in der sittlichen Moral noch aus dem Zusammenleben der Menschen in einer bestimmten Kultur erschienen war, wird nun von einer Notwendigkeit unterlegt, die ihre Nation als Ganzes ausmachen soll, der Not, in welches dieses von unheimlichen Mächten gerät, wenn sich ihm Fremdes untermischt, wenn also seine Reinheit bedroht wird.
In dieser Pflicht werden alle Bereinigungstendenzen des ästhetischen Willens daher auch in dem Maße mächtig, wie diese Not durch Erfahrungen von Unheil unterlegt wird. Aus der Angst vor Vermengung entsteht eine absurde Vermengung der Angst: Diese bestärkt sich durch die Abwehr, durch ein Schutzbedürfnis, welches die Nazion als Ganzes nun politisch hiergegen beantworten soll. Die Nationalität selbst wird zum Medium der Sicherheit. Was der Staat sachlich zu bewerkstelligen hatte, wird nun Nationalgefühl, die wie eine seelische Bindung sich verantwortet und daher die Menschen auch seelisch verpflichtet. Sie soll bestimmen, was sie im Sinn haben müssen, um gesichert zu sein: Gesinnung.
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331.3.3 Die Gesinnung
Ein Sinn hat in sich nichts Ganzes, ist gegen jede Totalität unangemessen und hat auch nichts damit im Sinn. Ist das Ganze eines Volks zur seelischen Pflicht der Bürger einer Nation geworden, so muß dieser Sinn außer sich sein und als solcher politisch fixiert werden. Als Gesinnung wird er zu einem pollitischen Maß einer abstrakten Gesellschaftlichkeit, eines Gemeinwesens, das der Staat zwar immer zu tragen hat, das er aber als nationales Gemeinwesen zugleich durch sich bestimmt versteht. Von daher wendet sich das Gemeinwesen gegen das Meinen, das der privaten Existenz entspricht. Die Meinung ist nicht mehr gefragt; ihr Sinn muss jetzt bestimmt werden, damit sie der zu vermittelnden Gemeinschaft auch entspricht und diese Gemeinschaft, die ja nicht wirklich wahr sein kann, ausfüllt. So wird die Gesinnung als die geadelte Meinung herausgestellt, als die im gemeinen Ideal des Gemeinen erhobene Meinung und zur Erfüllung dieses Ideals verpflichtete Meinung notwendig. Sie muss kulturell durchgesetzt werden, damit sie auch die Wählermeinung ersetzen kann. Gelingt dies, kann auch in einer Diktatur von Demokratie gesprochen werden, denn der im abstrakten Kollektiv gesonnene Wähler wählt den Diktator durch seine Gesinnung.
Die Gesinnung wird daher auch substanziell staatstragend, zum Zuspruch, die ein Nationalstaat in seinen Krisen dringend benötigt, das Opfer der Bevölkerung abverlangt und ihn als Ganzheit des Gemeinwesens bestärkt. In der Gesinnung wird die politische und die kulturelle Gestalt des Willens zur Deckung gebracht. Sie wird in dem Maße politisch gewollt, wie sich der Staat selbst als Macht gegen sein eigenes Unheil, gegen soziale und ökonomische Widernisse verhalten muss, wie er seine Bürger zu Leistungen verdingen muss, die sich nicht mehr aus ihren Lebensinteressen erklären lassen. Von daher wird die Gesinnung zum kulturellen Medium eines feudalkapitalistischen Staatswesens.