Ehe: Unterschied zwischen den Versionen

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"Hegel sagt: An sich, dem Begriffe nach, sei die Ehe untrennbar, aber nur an sich, d.h. nur ihrem Begriffe nach.1106-1 Es ist damit nichts Eigent�mliches �ber die Ehe gesagt. Alle sittlichen Verh�ltnisse sind ihremBegriff nach unaufl�slich, wie man sich leicht �berzeugen kann, wenn man ihre Wahrheit voraussetzt. Ein wahrer Staat, eine wahre Ehe, eine wahre Freundschaft sind unaufl�slich, aber kein Staat, keine Ehe, keine Freundschaft entsprechen durchaus ihrem Begriff, und wie die wirkliche Freundschaft sogar in der Familie, wie der wirkliche Staat in der Weltgeschichte, so ist die wirkliche Ehe im Staate aufl�sbar. Keine sittliche Existenz entspricht oder muß wenig- stens nicht ihrem Wesen entsprechen." [[(MEW 1, S.149 f)]]
"Hegel sagt: An sich, dem Begriffe nach, sei die Ehe untrennbar, aber nur an sich, d.h. nur ihrem Begriffe nach.1106-1 Es ist damit nichts Eigentümliches über die Ehe gesagt. Alle sittlichen Verhältnisse sind ihremBegriff nach unauflöslich, wie man sich leicht überzeugen kann, wenn man ihre Wahrheit voraussetzt. Ein wahrer Staat, eine wahre Ehe, eine wahre Freundschaft sind unauflöslich, aber kein Staat, keine Ehe, keine Freundschaft entsprechen durchaus ihrem Begriff, und wie die wirkliche Freundschaft sogar in der Familie, wie der wirkliche Staat in der Weltgeschichte, so ist die wirkliche Ehe im Staate auflösbar. Keine sittliche Existenz entspricht oder muß wenig- stens nicht ihrem Wesen entsprechen." [[(MEW 1, S.149 f)]]


Ehe ist ein Vertragsverh�ltnis, das als Regelungsgrundlage f�r die Verschw�gerung von [[Familien]] und Familien[[besitz]] und die Haushaltung, [[Liebe]] und Kinder[[erziehung]] nach den [[Notwendigkeiten]] der [[gegebenen]] �konomischen und kulturellen [[Lebensbedingungen]] dient und zugleich dem Ehepaar einen Rechtsstatus als Familientr�ger im b�rgerlichen Recht und dem [[Staat]] gegenüber (z.B. durch Erbfolge) verleiht.
Ehe ist ein Vertragsverhältnis, das als Regelungsgrundlage für die Verschwägerung von [[Familien]] und Familien[[besitz]] und die Haushaltung, [[Liebe]] und Kinder[[erziehung]] nach den [[Notwendigkeiten]] der [[gegebenen]] ökonomischen und kulturellen [[Lebensbedingungen]] dient und zugleich dem Ehepaar einen Rechtsstatus als Familienträger im bürgerlichen Recht und dem [[Staat]] gegenüber (z.B. durch Erbfolge) verleiht.


Die abgetrennte Rechtsform der Vertr�glichkeit von Haushaltungs- und Liebesbeziehungen als staatsb�rgerliches Verh�ltnis (im Unterschied zum religi�sen) ist relativ neu und entspringt vor allem der [[Aufkl�rung]], die unbeschadet jeder wirklichen Vereinigung deren Vertragsform der Vertr�glichkeit vorraussetzt, ihr erst darin �berhaupt die M�glichkeit verleihen will, die f�r sich keine [[Notwendigkeit]] hat. Deutlich wird die Absurdit�t der [[Aufkl�rung]] auch daran, dass [[Kant]] die Ehe als die [[sittliche]] Wechselseitigkeit des Gebrauchs der Geschlechtsorgane begreift - und [[Geschlecht]] ist demnach f�r ihn auch nur die T�tigkeit der Geschlechtsorgane.
Die abgetrennte Rechtsform der Verträglichkeit von Haushaltungs- und Liebesbeziehungen als staatsbürgerliches Verhältnis (im Unterschied zum religiösen) ist relativ neu und entspringt vor allem der [[Aufklärung]], die unbeschadet jeder wirklichen Vereinigung deren Vertragsform der Verträglichkeit vorraussetzt, ihr erst darin überhaupt die Möglichkeit verleihen will, die für sich keine [[Notwendigkeit]] hat. Deutlich wird die Absurdität der [[Aufklärung]] auch daran, dass [[Kant]] die Ehe als die [[sittliche]] Wechselseitigkeit des Gebrauchs der Geschlechtsorgane begreift - und [[Geschlecht]] ist demnach für ihn auch nur die Tätigkeit der Geschlechtsorgane.


"Die Ehe ist bestimmt von einem phantasielosen Schwein erfunden worden" (Albert Einstein)
"Die Ehe ist bestimmt von einem phantasielosen Schwein erfunden worden" (Albert Einstein)


Werden diese Organe hierdurch von ihrer Gattungstätigkeit getrennt, so werden sie auf die [[Gewohnheiten]] des Ehelebens reduziert und verlieren ihr [[sinn]]stiftendes [[Wesen]]. Stattdessen erscheint die Begattung reduziert auf die bloße Notdurft einer Hygiene des Geschlechtslebens wie etwa die Abfuhr von "sexuellen Spannungen". In der Ehe kann Begattung nicht gelingen.
Werden diese Organe hierdurch von ihrer Gattungstätigkeit getrennt, so werden sie auf die [[Gewohnheiten]] des Ehelebens reduziert und verlieren ihr [[sinn]]stiftendes [[Wesen]]. Stattdessen erscheint die Begattung reduziert auf die bloße Notdurft einer Hygiene des Geschlechtslebens wie etwa die Abfuhr von "sexuellen Spannungen". In der Ehe kann Begattung nicht gelingen.

Version vom 2. November 2025, 17:27 Uhr

"Hegel sagt: An sich, dem Begriffe nach, sei die Ehe untrennbar, aber nur an sich, d.h. nur ihrem Begriffe nach.1106-1 Es ist damit nichts Eigentümliches über die Ehe gesagt. Alle sittlichen Verhältnisse sind ihremBegriff nach unauflöslich, wie man sich leicht überzeugen kann, wenn man ihre Wahrheit voraussetzt. Ein wahrer Staat, eine wahre Ehe, eine wahre Freundschaft sind unauflöslich, aber kein Staat, keine Ehe, keine Freundschaft entsprechen durchaus ihrem Begriff, und wie die wirkliche Freundschaft sogar in der Familie, wie der wirkliche Staat in der Weltgeschichte, so ist die wirkliche Ehe im Staate auflösbar. Keine sittliche Existenz entspricht oder muß wenig- stens nicht ihrem Wesen entsprechen." (MEW 1, S.149 f)

Ehe ist ein Vertragsverhältnis, das als Regelungsgrundlage für die Verschwägerung von Familien und Familienbesitz und die Haushaltung, Liebe und Kindererziehung nach den Notwendigkeiten der gegebenen ökonomischen und kulturellen Lebensbedingungen dient und zugleich dem Ehepaar einen Rechtsstatus als Familienträger im bürgerlichen Recht und dem Staat gegenüber (z.B. durch Erbfolge) verleiht.

Die abgetrennte Rechtsform der Verträglichkeit von Haushaltungs- und Liebesbeziehungen als staatsbürgerliches Verhältnis (im Unterschied zum religiösen) ist relativ neu und entspringt vor allem der Aufklärung, die unbeschadet jeder wirklichen Vereinigung deren Vertragsform der Verträglichkeit vorraussetzt, ihr erst darin überhaupt die Möglichkeit verleihen will, die für sich keine Notwendigkeit hat. Deutlich wird die Absurdität der Aufklärung auch daran, dass Kant die Ehe als die sittliche Wechselseitigkeit des Gebrauchs der Geschlechtsorgane begreift - und Geschlecht ist demnach für ihn auch nur die Tätigkeit der Geschlechtsorgane.

"Die Ehe ist bestimmt von einem phantasielosen Schwein erfunden worden" (Albert Einstein)

Werden diese Organe hierdurch von ihrer Gattungstätigkeit getrennt, so werden sie auf die Gewohnheiten des Ehelebens reduziert und verlieren ihr sinnstiftendes Wesen. Stattdessen erscheint die Begattung reduziert auf die bloße Notdurft einer Hygiene des Geschlechtslebens wie etwa die Abfuhr von "sexuellen Spannungen". In der Ehe kann Begattung nicht gelingen.