Kirche
Kirche (von spätgriechisch κυρικόν kȳrikón „Gotteshaus“) steht für Glaubensgemeinschaft im Allgemeinen. Als ein zum Gottesdienst, zum Gebet und zur stillen Einkehr genutzter Sakralbau diente sie ursprünglich den verschiedenen christlichen Glaubensgemeinschaften als Opferstätte. Als Kultur ist sie die geheiligte Stätte einer vergemeinschafteten Sinnbildung (siehe Heil). Von da her ist Kirche eine Institution von Glaubensgemeinschaften, die sich darin zum Hochamt ihres Glaubens versammeln und vereinigen, sich über und durch ihren Glauben einig werden müssen für das, was sie ihrem Glauben schuldig sein sollen (siehe auch Lebenspflicht). In einer repräsentativen Demokratie soll darin der Sinn und Zweck ihrer Repräsentanz als allgemeine Meinung auseinander gesetzt und erwählt werden (siehe Wählermeinung). Ihr Ramen ist durch die Verfassung des Staates aus den Resultaten ihrer Geschichte schon rechtlich vorgegeben, aus der sie dessen Institutionalisierung begründet.
"Der politische Staat verhält sich ebenso spiritualistisch zur bürgerlichen Gesellschaft wie der Himmel zur Erde. Er steht in demselben Gegensatz zu ihr, er überwindet sie in derselben Weise wie die Religion die Beschränktheit der profanen Welt, d.h., indem er sie ebenfalls wieder anerkennen, herstellen, sich selbst von ihr beherrschen lassen muß." (Marx-Engels-Werke Bd.1, S. 354 bis 355)
Nation (lat. natio, "Volk, Sippschaft, Menschenschlag, Gattung, Klasse, Schar", abgeleitet vom Verb nasci, "geboren werden") bezeichnet eine umschlossene Gemeinschaft von Menschen eines politisch bestimmten Lebensraums, denen gemeinsame Merkmale wie Sprache, Tradition, Sitten, Bräuche oder Abstammung als Gemeinwesen zugeschrieben werden. In dieser Auffassung wäre der Nationalstaat eine Ursprungsgesellschaft, in der sich das bürgerliche Gemeinwesen politisch versteht und sich wie eine heile Weltvoller wirtschaftlicher und kultureller Widersprüche behauptet. Der Nationalstaat ist aber an sich nur eine Verfassung, das Konstrukt einer politisch verfassten Nation, damit auch das Selbstverständnis und die Wirtschaftsform des bürgerlichen Staates. Er erscheint sich selbst gerne als Agentur des politischen Wirtschaftsraums einer Nation, als politökonomischer Funktionär eines Volkes. Sein Ausbreitungsgebiet gilt ihm von daher nicht als Markt, also als ein Verhältnis der Wirtschaft, sondern als das eines durch Grenzen umschriebenen Stoffwechsels, der idealiter auch die Ausdehnung der Produktion und Reproduktion einer bestimmten Bevölkerung sein müsste. Von da her wäre er das nur räumlich begrenzte Haushaltungssystem einer bestimmten Kultur, wie sie geschichtlich durch Sprache, Schrift, Kunst usw. entwickelt ist, letztlich Kulturstaat.
Aber ein solcher Staat ist die Fiktion einer Ursprungstheorie. Solange ein Staat notwendig ist, gründet er auf der Ökonomie einer bestimmten Kultur. Schon in den frühen Zeiten des Kapitalismus war der Staat nicht vom Stoffwechsel seiner Bevölkerung, sondern vom Entwicklungsbedürfnis der politischen Ökonomie bestimmt. Seine Reproduktionsleistungen und kulturellen Aufgaben erfüllt er nur im Maßstab der Nationalökonomie und ist hierbei ebenso auf andere Staaten nach außen bezogen, wie er sich nach innen für günstige Wirtschaftsverhältnisse einsetzt. Der Staat als politische Form einer Wirtschaftsnation kann niemals ein quasi natürliches Gemeinwesen sein. Als das Gemeinwesen einer politischen Ökonomie bestimmt er sich nicht aus einem Volk und seiner Kultur, sondern regelt das Verhältnis der Abgaben der Bürger (Steuer) zu den Ausgaben des Staates für allgemeine Verkehrs- und Reproduktionsbedingungen der Volkswirtschaft und sichert den Kapital- und Geldhaushalt seines Staatsgebiets. In fortgeschrittener Form reguliert er als Sozialstaat auch die allgemeine Reproduktion und Krisenbekämpfung dieses Wirtschaftsgebiets.
Das Dilemmma des Staates ist jenes der Politik höchstselbst: Sie kann nicht wirklich allgemein, also nicht allen Menschen gleichermaßen gemein sein. Der bürgerliche Staat hat das Dilemmma der Politik des politischen Staats zugunsten ihrer Privatform - dem Privateigentums - in seiner politischen Form im abstrakt allgemeinen aufgehoben – eben so überwunden, dass sich der in seiner Vereinzelung verbürgte Mensch auch als Burgherr einer gesellschaftlichen Form seiner verallgemeinerten Existenz anerkannt, als abstrakt politisches Subjekt, als bürgerliches Subjekt fühlen und verstehen darf (siehe auch bürgerliches Bewusstsein). Von daher kann sich der bürgerliche Staat in seiner Einheit von Verstand und Gefühl auch als Kirche seiner Glaubensgemeinschaft verwirklichen (siehe auch Nationalstaat).