Selbstverleugnung

Aus kulturkritik

"Gerade das Durchsetzen der voneinander unabhängigen Individuen und ihrer eignen Willen, das auf dieser Basis in ihrem Verhalten gegeneinander notwendig egoistisch ist, macht die Selbstverleugnung im Gesetz und Recht nötig, Selbstverleugnung im Ausnahmsfall, Selbstbehauptung ihrer Interessen im Durchschnittsfall." (MEW 3, Seite 311f)

Selbstverleugnung ist ein Verrat an sich selbst, der im Nutzen eines zwischenmenschlichen Verhältnisses steht, eine Selbsttäuschung im Zweck einer Selbstüberhöhung. Ihr selbstlos erscheinendes Ziel ist der Selbstgewinn durch eine Verkehrung der Selbstbehauptung in diesem Verhältnis, also die Inanspruchnahme anderer, die Verwertung ihrer Selbstentleibung (siehe Selbstverwertung), um hierdurch Selbstwahrnehmung durch Selbstveredelung zu haben - ein Bedarf, der hauptsächlich dem autoritären Charakterentspringt. Die notwendige Folge der Selbstverleugnung ist der Ausschluss von Selbsterkenntnis, der sich notwendig als Unbewusstheit dort entwickelt, wo keine zwischenmenschliche Beziehung ist: In dem Sinn, den Menschen für sich und durch sich haben: In ihrem Körper. Da dieser Sinn in einen unbewussten Zweifel gerät, entsteht in ihm eine innere Verzweiflung, die sich oft als "körperliche Krankheit" austrägt oder auch zur Verkehrung der eigenen Sinne, zur Perversion führen kann.