Machtpolitik

Aus kulturkritik

Machtpolitik kennzeichnet die Dopplung von politischer Macht durch eine Politik der Macht. Da Politik immer auf Wille und Macht gründet, auch wenn sie in der [[b�rgerlichen Demokratie]] durch Wählermeinung bestimmt wird, kehrt Machtpolitik die Herstellung von Macht durch Politik, also die Vermehrung politischer Macht, mit einer ausdrücklichen Formulierung heraus. Dies ist dann möglich, wenn objektive Macht selbst die Subjekte unmittelbar in ihrem Sinn bestimmt, wenn also Menschen dazu bestimmt werden, dieser Macht so zu folgen, dass sie durch sie bestärkt wird.

Schon weil und solange Macht nicht ein subjektives Verhältnis zu Objekten ist, also sich als freie Verfügung der Subjekte über ihre Gegenstände bestimmt, wird die Wirklichkeit der Sachverhältnisse zur Macht der Objekte gegen Subjekte bestimmt, die zur Ohnmacht gezwungen werden. Diese ist die Bestimmtheit entfremdeter Macht, welche wirkliche [[Subjektivit�t]] objektiv verneint (siehe Negation). Bevor etwas subjektiv sein kann, ist sein Werden als das bestimmt, was sein darf oder nicht. An der Macht sind die Träger einer Wirklichkeit (z.B. Politiker, Agenten, Manager), die nicht aus einer Geschichte der Menschen hervorgeht, sondern diese selbst schon bestimmt. Objektive Macht beeinhaltet so auch die Verfügung über das, was werden soll und das, was nicht sein darf. Und wo gesellschaftliche Verfügung im Zweck des Unwesentlichen, des Vergangenen, des Verwesten, des Todes steht, da beherrscht sie alles Leben. Machtpolitik nutzt dies zur Bestimmung des Lebens in ihrem Zweck, also durch Nutzung von gegebenen Herrschaftsmitteln.

Solche Verfügungsgewalt kann auch negativ begründet sein: Indem alle anderen verfügen, sind sie mächtig über den, der zu ihnen in einem Verhältnis steht, worin er über nichts verfügt (siehe Gesellschaft). Das Besitzverh�ltnis selbst bestimmt diese zu Objekten der anderen, die hierdurch Subjekte [[ent�u�erter]] Bestimmtheit werden. Die F�higkeit zur Verweigerung oder zum Ausschluss aus einem notwendigen Verh�ltnis (siehe Isolation) ist die gebr�uchliche Form von Machtanwendung in der b�rgerlichen �ffentlichkeit. So gr�ndet z.B. das Verh�ltnis von Lohnarbeit zum Kapital darauf, dass der Lohnarbeiter oder die Lohnarbeiterin unter der Bedingung abstrakter Arbeitsteilung besitzlos und gesellschaftlich isoliert und also ohne Lebensmittel sind, so sie nicht an das gesellschaftliche Faustpfand (Geld) durch das Kapital gelangen. Hierf�r m�ssen die Vertragsverh�ltnisse dieser Gesellschaft eingegangen werden, welche auch das Vertragsrecht als Recht des Besitzverh�ltnisses sicherstellt. Macht geht immer gegen Subjekte und besteht objektiv durch das, was f�r Recht gehalten wird, was also f�r bestimmte Verh�ltnisse richtig ist. Umgekehrt funktionieren solche Verh�ltnisse auch nur dadurch, dass die Besitzlosigkeit von Lohnarbeit f�r recht gehalten wird.

Machtpolitik ist also die Macht einer Verfügung, die objektiv als Notwendigkeit in der Bestimmung eines Verhältnisses gültig ist, subjektiv als Gewalt gegen das Leben von Menschen besteht. Ein Mensch kann über einen anderen Menschen subjektiv nur durch die direkte oder indirekte Verfügung über Gewaltmittel mächtig sein (direkt z.B. als Besitzer von Arbeit, Waffen, Sanktionierungsmittel, indirekt z.B. durch Wissen, Nötigung usw.). Besondere Fähigkeiten (z.B. "Wissen ist Macht") können nur in indirekter Weise mächtig sein (z.B. als Mittel zur Erpressung in bestimmtem Sachverhalt, Informationsbesitz, also ausschließliche und konkurrierende Information).

An sich geht in der bürgerlichen Demokratie alle Macht vom Besitz aus, der in einer Bevölkerung verteilt ist. Aber auch wenn sie mit der Machtverfügung allgemein nicht einverstanden ist (z.B. Entscheidung zu Krieg), muss sie sich der allgemeinen Notwendigkeit der Machtausführung beugen. Es ist die Notwendigkeit des Staats, der sie entspringt, die Notwendigkeit, die Verwertungsverhältnisse zu sichern und die Verteilungsverhältnisse zu festigen, besonders ihrer immanenten Krisenhaftigkeit (Krise) zu begegnen. Von daher wird Machtpolitik zu einem tragenden Instrument der staatlichen Problembewältigung, das alles nutzt, was hierfür tauglich ist, besonders Kultur und Massenpsyche, die durch Populismus vorangetrieben werden. Von daher ist der Staat auch bemüht, die Instrumente hierfür, besonders die Presse und die Medien, in seinem Zweck zu bestimmen.