Gefühlsurteil
In zwischenmenschlichen Verhältnissen, worin die Menschen sich mehr oder weniger ausschließlich über ihre Gefühle beziehen und beurteilen bestimmen sie hierüber ihren Selbstwert als Wert ihrer zwischenmenschlichen Persönlichkeit.
Ein Gefühlsurteil ist ein Urteil, das eine Entzweiung der Wahrnehmung zwischen Emprindungen und Gefühlen voraussetzt und diese durch ein mit sich identischen Gefühl gut sein lässt, und das in sich aufhebt, was in der Empfindung ungut war und sich hiergegen stellt. Im Unterschied zum ästhetischen Urteil folgt es keinem Willen, sondern dem Dafürhalten einer Empfindung von eigener Identität als Gewissheit gegen ungewisse Empfindungen in der seelischen Absicht, Identität durch das Wahrmachen von Selbstbezogenheit zu gewinnen und diese auch zu behaupten (siehe Selbstbehauptung).
Das Gefühlsurteil ist dem Verhältnis auf andere Beziehungen äußerlich und als eigenständiges Gefühl auch von den Empfindungen getrennt, die dem entsprechen, folgt also weitgehend den unbewussten Inhalten der Psyche. Hierdurch werden Empfindungen aus der Wahrnehmung ausgegrenzt und subjektiv entfremdet. Als Bestandteil einer fremden Identität und doch von eigenem Sinn können solche Empfindungen zu heimlichen Kräften werden, die sich als Gefühlsmasse anreichern und ihren Sinn bedrängen und verdrängt werden müssen, um sich durch ein Bild von sich selbst in ihrem dem Selbstgefühl wahrmachen zu können.
Wesentlich für ein Bild ist, dass es in einer bloßen Fläche Raum und Zeit zusammenführen kann. Es kann seine Wirklichkeit daher nur in seinem zweidiemsionalen Verstand interpretieren, Bilder nur in der Flache, nur flach vermitteln. Nur durch Mittel, die solche Beziehungen in ihrer reinen Form im Raum darstellen können. Und sie müssen dies, um ihnen gerecht zu werden, ohne ihre Wirklichkeit preis zu geben, sie zu vergegenwärtigen, ohne sie inhaltlich aufzuheben und dennoch ihre Wahrheit darzustellen. In Wahrheit kann eine Fläche aber nur das Flache abbilden. Es muss seine Tiefe aus einer Interpretation beziehen.
Ob als Vorstellung oder als Idee oder Gemälde oder Kult: es kann ein Bild über alle sinnlichen Inhalte als Form für sich und durch sich bewahren, seine Entstehungsgeschichte außer sich bewahrheiten oder über seinen wirklichen Inhalt hinwegtäuschen. Es kann die in seiner bloßen Existenzform als Film oder Leinwand oder Kult oder Literatur oder Ritual versinnlichte Gestalt verewigen. Von daher sind Bilder die Träger der Dimensionen von Wahrnehmungen einer für sich genommenen Wahrheit in einer Kultur über ihre Zeiten und Räume hinweg, Abbilder ihrer Entstehungsgeschichte.
Ein Bild kann interpretieren; aber vor allem transportiert es den Verstand von einen Sinn, wie er sich in Gefühlen reflektiert (siehe hierzu auch objektives Gefühl). Diese Reflexion verdoppelt ihren Verstand aus einer Nachempfindung von Erinnerungen ursprünglicher Empfindungen und bestärkt dadurch die Interpretation von starken Vorstellungen und ihren Fortbestand. Im Bild selbst ist aber die Gegenwärtigkeit ihrer Gewissheit aufgehoben und ihre Wahrheit von daher einem Urteil hierüber überlassen, das sich aus Erfahrungen mit seinem Objekt speist. Von da Her ist es vor allem der Standort und die Gegenwart seines Betrachters, was die Bewahrheitung seiner Übermittlung - und den Inhalt seiner Wahrnehmung - bestimmt. Von daher vermitteln Bilder der Form nach Geschichten oder Erzählungen ihres Herstellers oder Präsentanten (siehe auch Repräsentation), die je nach Dasein und Bewusstsein der Interpreten Eindruck auf ihren Betrachter machen und also auch Gefühle bestärken, so dass die neue Beziehungen zu seinen Empfindungen eingehen. Wieweit die dann dessen Wahrnehmungsidentität - die Eigenschaften und Fähigkeiten seiner Wahrheitsfindung - beeinflussen oder sogar vollständig bestimmen (siehe auch Hörigkeit), hängt von dessen Enttäuschungen und also von den Bedürfnissen nach Täuschung ab (siehe auch Erinnerungsbild).